Im Dezember erließ ein kalifornisches Gericht auf Antrag Apples eine Verfügung, die Psystar den Verkauf von "Mac-Clones" verbietet. Gegen diese Entscheidung hat Psystar nun Berufung eingelegt. Der Verfügung ging ein juristischer Sieg Apples voraus.
Im November urteilte ein Gericht, dass Psystar gleich mehrfach die Rechte von Apple verletzt habe. Mac OS X dürfe ausschließlich auf Apple-Hardware installiert werden, so der Richter. Psystars Geschäftsmodell, handelsübliche Computer per Modifikation mit Mac OS X auszurüsten und zu verkaufen, sei nicht legal.
Daraufhin beantragte Apple eine Verfügung, um den Verkauf von Psystars "Mac-Clones" zu unterbinden. Noch bevor das Gericht positiv über diese Verfügung entschied, stellte Psystar Anfang Dezember den Verkauf seiner Mac OS X-basierten Computer ein. Zudem einigten sich Apple und Psystar in Teilbereichen außergerichtlich. Im Rahmen dieser Einigung zahlt Psystar knapp 2,7 Millionen Dollar als Schadensersatz und Kostenentschädigung an Apple, sofern die Berufungsinstanzen das Urteil bestätigen.
Auch vor einem Gericht in Florida streiten sich die beiden Unternehmen. Dort wurde Apple im August von Psystar verklagt. Psystar behauptet in der Klage, die Zwangsbindung von Mac OS X an Apple-Hardware sei illegal. Zudem verkaufte Psystar bis vor kurzem eine Software, die die Installation des Apple-Betriebssystems auf Intel-basierten Computern anderer Hersteller ermöglicht. Diese Software wird vor Gericht ebenfalls eine Rolle spielen.
Psystar hatte im Frühjahr 2008 mit dem Verkauf von "Mac-Clones" begonnen. Apple hält dieses Vorgehen für illegal und reichte im Juli 2008 eine Klage gegen Psystar ein.
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