Europäische Verbraucherschützer mahnen Apple ab

19. März 2012 19:00 Uhr - sw

Verbraucherschutzorganisationen aus mehreren europäischen Ländern haben Apple gemeinsam abgemahnt. Das Unternehmen werbe im Internet für eine kostenpflichtige Garantieverlängerung, ohne dabei deutlich über die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche zu informieren, lautet der Vorwurf.

An der Aktion, die von der europäischen Verbraucherorganisation BEUC koordiniert wird, haben sich neben dem Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) Verbraucherschutzverbände aus Belgien, Dänemark, Griechenland, Italien, Luxemburg, Niederlande, Polen, Portugal, Slowenien und Spanien beteiligt.

"Nach Auffassung des vzbv klärt Apple jedoch nicht deutlich genug über die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche des Käufers gegenüber dem Händler auf. Diese gelten in der EU unabhängig von einer Herstellergarantie mindestens zwei Jahre ab Übergabe der Kaufsache. Geben Hersteller eine eigene Garantie ab, müssen sie einfach und verständlich auf die gesetzlichen Ansprüche hinweisen. Diesen Anforderungen genügt die Aufmachung der Apple-Garantie nach Ansicht des vzbv nicht. Vielmehr könne bei Verbrauchern der Eindruck entstehen, dass sie ohne die kostenpflichtige Herstellergarantie nach einem Jahr keinen Anspruch mehr auf Gewährleistung haben. Damit halte Apple sie davon ab, ihre gesetzlichen Ansprüche geltend zu machen. Dies verstoße gegen die Vorschriften des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb", teilte der vzbv mit.

Apple hat sich zu dem Vorwurf bislang nicht geäußert.