Musikmarkt in Deutschland wächst dank Streaming-Angebote

27. Juli 2016 17:30 Uhr - sw

Der Bundesverband Musikindustrie (BVMI) hat seinen Halbjahresbericht 2016 vorgelegt. Demnach ist der Umsatz (Downloads, Streaming, Verkäufe auf CD, DVD, Blu-ray und Vinyl) mit Musik um 3,6 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum gestiegen. Hauptverantwortlich für den Zuwachs waren Streaming-Dienste.

"Die Erlöse aus Premium-Abonnements und werbefinanzierten Zugängen bei Diensten wie Spotify, Apple Music, Deezer, Napster & Co nahmen um 88 Prozent zu; mit einem Marktanteil von zusammen 24,4 Prozent liegen die Umsätze in diesem Bereich jetzt erstmals deutlich vor den Downloads, die für einen Anteil von 14 Prozent am Gesamtumsatz stehen", teilte der BVMI mit.

Die Schallplatte feiert ihr Comeback – der Umsatz mit Vinyl-Medien kletterte um 46,2 Prozent. Der Anteil der Schallplatte am Gesamtumsatz liegt bei 4,3 Prozent. Die CD blieb mit 52,3 Prozent Umsatzanteil zwar Spitzenreiter, dieser ging jedoch gegenüber dem ersten Halbjahr 2015 um 9,6 Prozent zurück. Insgesamt ergibt sich damit jetzt eine Marktaufteilung von 60,4 Prozent aus physischen und 39,6 Prozent aus digitalen Musikverkäufen.

Musikmarkt in Deutschland wächst dank Streaming-Angebote

Halbjahresreport 2016 für den deutschen Musikmarkt.
Bild: BVMI.



Die Digitalisierung des Musikmarktes schreitet laut dem BVMI schneller voran als erwartet. Allerdings müssten die Rahmenbedingungen für Musiker und ihre Partner an diesen Trend angepasst werden. "Vor wenigen Wochen hat der offene Brief an die EU-Kommission, unterzeichnet von mehr als 1.100 Musiker/innen und Bands, gezeigt, dass nicht zuletzt die Künstler – und damit der Nukleus unserer gesamten Branche – ernsthafte Sorgen haben. Ohne dramatisch klingen zu wollen: Eine Beibehaltung der aktuellen Situation könnte eine deutliche Einschränkung professionellen Musikschaffens zur Folge haben", so der BVMI-Vorstandsvorsitzende Prof. Dieter Gorny.

Der offene Brief richtet sich gegen Plattformen wie YouTube, auf denen User selbstständig Inhalte hochladen können – darunter kann auch urheberrechtlich geschütztes Material sein, wie etwa Musikvideos.

"Künstler und Industrie bemängeln, dass jede einzelne Kopie eines hochgeladenen Musikstücks manuell bei YouTube und Co. gemeldet werden müsse. YouTube widerspricht diesen Anschuldigungen und beharrt darauf, dass ihre Algorithmen 99,5% der von Privatpersonen hochgeladenen Tracks und Songs erkennt und entfernt. Lediglich auf die durch das System geschlüpften 0,5% müssten Vertreter der Musikindustrie das Unternehmen aufmerksam machen", heißt es in einem Bericht von Musikexpress.