Deutscher Bundestag verabschiedet Transparenzverordnung für Internetanschlüsse

06. Dez. 2016 14:15 Uhr - Redaktion

Die Datenübertragungsraten von Festnetz- und Mobilfunkanschlüssen sind häufig Gegenstand von Streitigkeiten zwischen Kunden und Anbietern. Gerade im Bereich des Mobilfunks, aber auch bei DSL in ländlichen Gebieten werden die maximal versprochenen Geschwindigkeiten (zum Beispiel "bis zu 50 Mbit/Sekunde") häufig nicht erreicht. Eine vom Deutschen Bundestag verabschiedete Transparenzverordnung der Bundesnetzagentur soll die Rechte der Kunden stärken.

Verbraucher haben nach der Verordnung nun einen Anspruch auf Informationen über belastbare Messergebnisse über die Leistungsfähigkeit des Internetanschlusses, konkret über die tatsächlich realisierbare Datenübertragungsrate. Die Anbieter müssen die Verbraucher daher auf Möglichkeiten zur Überprüfung der Geschwindigkeit, wie beispielsweise auf das Messangebot der Bundesnetzagentur, hinweisen. Die Messergebnisse sind speicherbar, damit Verbraucher mehrere Messungen durchführen und etwaige Abweichungen zwischen tatsächlicher und vertraglich vereinbarter Datenübertragungsrate belastbar belegen können.

Breitbandmessung der Bundesnetzagentur

Breitbandmessung der Bundesnetzagentur.
Bild: Bundesnetzagentur.



Die Transparenzverordnung sieht zudem weitere Verbesserungen für Verbraucher vor: Anbieter müssen in Zukunft Produktinformationsblätter erstellen, in denen Endkunden sich vor Vertragsschluss einfach und schnell über die wesentlichen Vertragsinhalte informieren können. Das Informationsblatt enthält Angaben unter anderem über die verfügbaren Datenübertragungsraten (minimale, durchschnittliche und maximale Geschwindigkeit), die Vertragslaufzeiten, die Voraussetzungen für die Verlängerung und Beendigung des Vertrages sowie die monatlichen Kosten. Die Kunden werden auch darüber informiert, welche Dienste Teil eines vertraglich vereinbarten Datenvolumens sind.

Aber auch während des laufenden Vertrags müssen Kunden nun transparent informiert werden: in der monatlichen Rechnung muss unter anderem auch das Ende der Mindestvertragslaufzeit, die Kündigungsfrist und der letzte Kalendertag mitgeteilt werden, an dem die Kündigung eingehen muss, um eine Vertragsverlängerung zu verhindern.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband begrüßt zwar die Transparenzverordnung, fordert jedoch weitere Schritte: "Denn Verbraucher haben noch immer keine Rechtssicherheit, unkompliziert zu kündigen, wenn sich Anbieter nicht an ihre vertraglichen Zusagen halten. Der Bundestag muss das Telekommunikationsgesetz überarbeiten und dafür sorgen, dass Verbraucher in diesem Fall ein Sonderkündigungsrecht bekommen. Mehr Wettbewerb im Kommunikationsmarkt kann dazu beitragen, dass Verbraucher die Leistung bekommen, für die sie auch bezahlen."

Die Transparenzverordnung soll in Kürze im Bundesgesetzblatt verkündet werden und tritt dann nach einer Übergangsfrist von sechs Monaten in Kraft.