Neuerungen 2017: Abschaffung der Roaming-Gebühren, Abschaltung von DVB-T, mehr Transparenz bei Internetanschlüssen

03. Jan. 2017 13:45 Uhr - Redaktion

Im Jahr 2017 gibt es mehrere Neuerungen, die für Nutzer von Computern, Smartphones, Tablets und anderen elektronischen Geräten relevant sind. Sie betreffen unter anderem Roaming-Gebühren, das digitale terrestrische Fernsehen (DVB-T), das Java-Plugin und den Abschluss von Verträgen für Internetanschlüsse.

Kostenloser Internetzugang per WLAN in zweiter ICE-Klasse

Seit dem 01. Januar 2017 bietet die Deutsche Bahn auch in der zweiten Klasse von ICE-Zügen kostenfreien Internetzugang via WLAN an. Zuvor gab es dies nur in der ersten Klasse. In der zweiten Klasse stehen jedem Nutzer 200 MB Datenvolumen pro Tag zur Verfügung – nach Verbrauch dieses Volumens wird die Übertragungsrate gedrosselt. Tests hätten gezeigt, dass 200 MB Datenvolumen für 80 Prozent der Kunden ausreichend seien, erläutert die Deutsche Bahn. Mittelfristig will das Unternehmen auch Regionalzüge mit Gratis-Internetzugang ausstatten. Für den Internetzugang in den eigenen Zügen kooperiert die Bahn mit allen drei deutschen Mobilfunkbetreibern.

Kostenloser Internetzugang per WLAN in im ICE

Kostenloser Internetzugang per WLAN in im ICE.
Bild: Deutsche Bahn.



Abschaffung der Roaming-Gebühren in der EU

In den vergangenen Jahren wurden in der Europäischen Union im Zuge der zusammenwachsenden Märkte die Roaming-Gebühren schrittweise gesenkt. Nun erfolgt deren Abschaffung: ab dem 15. Juni 2017 zahlen Europäer auf Reisen im EU-Ausland für Telefonate und die Internetnutzung dieselben Preise wie zu Hause. Um einen Missbrauch der Regelung zu verhindern (etwa der dauerhafte Gebrauch ausländischer SIM-Karten in Deutschland), sollen Anbieter nach einer viermonatigen Auslandsnutzung eines Tarifs Zusatzgebühren verlangen dürfen.

Abschaltung von DVB-T, Umstellung auf DVB-T2 HD

Die erste Generation des digitalen terrestrischen Fernsehens, kurz DVB-T, steht vor dem Aus. Am 29. März 2017 wird DVB-T in vielen Regionen Deutschlands abgeschaltet und vom Nachfolger DVB-T2 abgelöst. DVB-T2 führt Unterstützung für HD-Auflösung ein und unterstützt zudem mehr Programme. Die Umstellung auf DVB-T2 HD soll schrittweise erfolgen und bis Mitte 2019 abgeschlossen werden. Der Empfang von Privatsendern wird künftig kostenpflichtig sein und über die Plattform freenet TV mit 69 Euro pro Jahr zu Buche schlagen. Nutzer des digitalen terrestrischen Fernsehens müssen sich einen mit dem neuen Standard kompatiblen Receiver zulegen. Eine FAQ ist auf dieser Web-Seite zu finden.



Aus für Java im Web-Browser

Mit der für Mitte 2017 geplanten Veröffentlichung von Java 9 stellt Oracle das Java-Plugin für Web-Browser ein. Der Hersteller begründet diese Entscheidung mit der schwindenden Plugin-Unterstützung in modernen Web-Browsern. Chrome unterstützt Java bereits seit längerer Zeit nicht mehr, in Firefox wird sich die Java-Erweiterung beginnend mit Version 52 nicht mehr nutzen lassen. Safari dürfte in den kommenden Monaten nachziehen. Ein weiterer Grund: bei Browsern für Smartphones und Tablets können Plug-ins ohnehin nicht genutzt werden. Oracle empfiehlt Java-Entwicklern die Umstellung ihrer Applets auf die Lösung Java-Web-Start, die ohne Plug-ins auskommt.

Java

Java: Browser-Plugin wird eingestellt.
Bild: oracle.com.



Unterstützung für OS X Yosemite läuft aus

Mit der für Herbst 2017 erwarteten Einführung von macOS 10.13 wird Apple gemäß der bisherigen Firmenpolitik die Unterstützung für OS X Yosemite beenden. Für das im Jahr 2014 vorgestellte Mac-Betriebssystem wird es dann keine Software- und Sicherheitsupdates mehr geben. Für Mac-Nutzer ist dies aber nicht weiter schlimm, denn der Nachfolger OS X El Capitan lässt sich auf allen Macs nutzen, auf denen OS X Yosemite läuft. Zudem bietet OS X El Capitan gegenüber OS X Yosemite eine höhere Leistung und etliche weitere Verbesserungen. OS X El Capitan steht im Mac-App-Store kostenlos zum Download bereit.

OS X Yosemite

OS X Yosemite: Ab Herbst 2017 gibt es keine Sicherheitsupdates mehr.
Bild: Apple.



Mehr Transparenz bei Internetverträgen

Die Datenübertragungsraten von Festnetz- und Mobilfunkanschlüssen sind häufig Gegenstand von Streitigkeiten zwischen Kunden und Anbietern. Gerade im Bereich des Mobilfunks, aber auch bei DSL in ländlichen Gebieten werden die maximal versprochenen Geschwindigkeiten (zum Beispiel "bis zu 50 Mbit/Sekunde") häufig nicht erreicht. Eine im Dezember vom Deutschen Bundestag verabschiedete Transparenzverordnung der Bundesnetzagentur soll die Rechte der Kunden stärken. Sie tritt Mitte 2017 in Kraft.

Verbraucher haben nach der Verordnung nun einen Anspruch auf Informationen über belastbare Messergebnisse über die Leistungsfähigkeit des Internetanschlusses, konkret über die tatsächlich realisierbare Datenübertragungsrate. Die Anbieter müssen die Verbraucher daher auf Möglichkeiten zur Überprüfung der Geschwindigkeit, wie beispielsweise auf das Messangebot der Bundesnetzagentur, hinweisen. Die Messergebnisse sind speicherbar, damit Verbraucher mehrere Messungen durchführen und etwaige Abweichungen zwischen tatsächlicher und vertraglich vereinbarter Datenübertragungsrate belastbar belegen können.

Breitbandmessung der Bundesnetzagentur

Breitbandmessung der Bundesnetzagentur.
Bild: Bundesnetzagentur.



Die Transparenzverordnung sieht zudem weitere Verbesserungen für Verbraucher vor: Anbieter müssen in Zukunft Produktinformationsblätter erstellen, in denen Endkunden sich vor Vertragsschluss einfach und schnell über die wesentlichen Vertragsinhalte informieren können. Das Informationsblatt enthält Angaben unter anderem über die verfügbaren Datenübertragungsraten (minimale, durchschnittliche und maximale Geschwindigkeit), die Vertragslaufzeiten, die Voraussetzungen für die Verlängerung und Beendigung des Vertrages sowie die monatlichen Kosten. Die Kunden werden auch darüber informiert, welche Dienste Teil eines vertraglich vereinbarten Datenvolumens sind.

Aber auch während des laufenden Vertrags müssen Kunden nun transparent informiert werden: in der monatlichen Rechnung muss unter anderem auch das Ende der Mindestvertragslaufzeit, die Kündigungsfrist und der letzte Kalendertag mitgeteilt werden, an dem die Kündigung eingehen muss, um eine Vertragsverlängerung zu verhindern.