Apple Pay im Visier: Gesetz zur Öffnung von NFC-Schnittstellen für Bezahldienste passiert auch Bundesrat

29. Nov. 2019 17:00 Uhr - Redaktion

Nach dem Bundestag hat auch der Bundesrat ein Gesetz zur Öffnung der NFC-Schnittstellen von Smartphones für Bezahldienste verabschiedet. Es soll bereits im Januar in Kraft treten. Die Regierungsparteien zielen dabei vor allem auf Apple Pay, das ihnen in der jetzigen Form offenbar ein Dorn im Auge ist. Anders ausgedrückt: Apple soll andere NFC-basierte Bezahldienste als Apple Pay auf dem iPhone erlauben.

Dafür soll Apple ein "angemessenes Entgelt" von konkurrierenden Bezahldiensten verlangen können. Über deren Höhe dürfen die Kalifornier entscheiden. Apple bleibt jedoch erst einmal gelassen:

"Der Konzern betrachtet unterdessen Apple Pay lediglich als technische Lösung für den Zugang zum NFC-Chip und sieht das aktuelle Verfahren damit im Rahmen des neuen Gesetzes. Zugleich zeigte sich Apple dennoch besorgt, dass die Regelung 'die Nutzerfreundlichkeit bei Zahlungen verschlechtern und den Datenschutz und die Sicherheit von Finanzdaten gefährden könnte'", schreibt das Handelsblatt.

 
Apple Pay
 
Apple Pay: Regierung will in die unternehmerische Freiheit Apples eingreifen.
Bild: Apple.

 

Es könnte jedoch ein Schlupfloch geben: Apple darf laut Gesetz die Öffnung der Schnittstelle ablehnen, wenn das Unternehmen nachweisen kann, dass dadurch die Sicherheit und Integrität der technischen Infrastrukturleistungen gefährdet wird. Und schließlich bliebe Apple immer noch der Klageweg, um gegen den doch massiven Eingriff in die unternehmerische Freiheit vorzugehen.

Sowohl Apple als auch Branchenverbände kritisieren das Hauruck-Verfahren, mit dem das Gesetz ohne Vorlaufzeit und Gespräche durchgepeitscht wurde. "Bevor per Gesetz eine Öffnung von Schnittstellen erzwungen wird und der Gesetzgeber also tief in Vertragsfreiheit und Geschäftsmodelle eingreift, sollten Alternativen sehr sorgfältig geprüft werden", teilte der Branchenverband Bitkom vor und warf zudem der Regierung vor, einen nationalen Sonderweg zu beschreiten. Tatsächlich ist das Vorgehen ein Alleingang Deutschlands, nicht abgestimmt mit EU-Partnern.