Kommunikationsdienst Threema will Quellcode offenlegen und parallele Nutzung auf mehreren Geräten ermöglichen

03. Sep 2020 17:45 Uhr - Redaktion

Vor wenigen Wochen führte der Kommunikationsdienst Threema Videotelefonate ein, bei denen sowohl die Übertragung als auch die Signalisierung Ende-zu-Ende-verschlüsselt sind. Nun lassen die Schweizer mit zwei weiteren Ankündigungen aufhorchen. Erstens will Threema in einigen Monaten den Quellcode seiner Apps offenlegen, zweitens soll sich der Dienst künftig auf mehreren Geräten parallel und auch unabhängig vom Smartphone nutzen lassen.

"Sicherheit und Datenschutz sind tief in Threemas DNA verankert, weshalb wir unseren Code regelmässig extern prüfen lassen. In den kommenden Monaten werden wir zusätzlich den Quellcode der Threema-Apps vollständig offenlegen und reproduzierbare Builds ermöglichen. Das erlaubt jedermann, die Sicherheit und Funktionsweise von Threema selbst zu überprüfen und zu verifizieren, dass der veröffentlichte Quellcode mit der installierten App übereinstimmt.

 
Threema
 
Threema: Quellcode-Freigabe und Multi-Device-Support kommen.
Bild: Threema.

 

Dank einer innovativen, plattformübergreifenden Multi-Device-Lösung wird Threema zudem künftig auf mehreren Geräten parallel nutzbar sein, auch am PC und unabhängig vom Smartphone. Im Gegensatz zu bisherigen Lösungen am Markt werden dabei natürlich keine personenbezogenen Daten auf einem Server hinterlassen", teilte das Unternehmen heute mit.

Ob die Ankündigung einen nativen Mac-Client mit einschließt, haben wir bei Threema angefragt. Threema gab zudem den Einstieg der deutsch-schweizerischen Beteiligungsgesellschaft Afinum Management AG bekannt:

"Die durch diese Partnerschaft dazugewonnenen Ressourcen ermöglichen Threema, auch über den deutschsprachigen Raum hinaus zu wachsen, und eröffnen uns Freiräume für visionäre neue Ideen und Projekte. Die drei Gründer und Entwickler – Manuel Kasper, Silvan Engeler und Martin Blatter – werden das Unternehmen auch weiterhin nach den bewährten Prinzipien führen. Sie bleiben mit einem wesentlichen Anteil an der Gesellschaft beteiligt."