TK-Endgerätehersteller begrüßen neues Gesetz – Routerfreiheit bei Glasfaser bestätigt

17. Mai 2021 14:30 Uhr - Redaktion

Die Hersteller von Routern, Telefonen, Telefonanlagen und weiteren TK-Endgeräten sehen mit dem neuen Telekommunikationsmodernisierungsgesetz die freie Endgerätewahl in Deutschland bestätigt. Nach dem Bundestag hat auch der Bundesrat der TKG-Novelle zugestimmt. Auch zukünftig können die Anwender ihr Endgerät am Breitbandanschluss (zum Beispiel Glasfaser, Kabel, DSL oder Mobilfunk) selbst wählen.

Die passive Anschlussdose an der Wand als Netzabschlusspunkt gilt unabhängig von der Breitbandtechnologie und damit auch für Glasfaseranschlüsse. Aus Sicht des Verbunds der Telekommunikations-Endgerätehersteller (VTKE) ist die Bundesnetzagentur (BNetzA) gefordert, auf die Umsetzung der Endgerätefreiheit zu achten. Insbesondere Anbieter von Glasfaseranschlüssen halten sich nicht an die gesetzlichen Vorgaben und erlauben keine eigenen Endgeräte am passiven Netzabschlusspunkt.

 
Fritz!Box 7530
 
Fritz!Box 5530 Fiber: Routerfreiheit bei Glasfaser bestätigt.
Foto: AVM.

 

Ausnahmemöglichkeit muss Ausnahme bleiben

Der VTKE warnt auch davor, dass die im Gesetz neu aufgenommene Möglichkeit, Ausnahmen vom passiven Netzabschlusspunkt zuzulassen, die Endgerätefreiheit de facto wieder abschafft. Netzbetreiber können Ausnahmen vom Netzabschlusspunkt per Allgemeinverfügung über die BNetzA beantragen. Es existieren keinerlei technische Gründe, die Ausnahmen vom passiven Netzabschlusspunkt erfordern. Die positiven Erfahrungen mit der Endgerätefreiheit – unabhängig von der Breitbandtechnologie – bestätigen dies. Auch könnten Ausnahmeregelungen das Recht der Verbraucher auf eine freie Endgerätewahl umgehen. Ein Providerwechsel würde erschwert, weil Verbraucher dann nicht mehr ihr Endgerät überall frei einsetzen können. Das ist weder im Sinne des Verbraucherschutzes, der Endgerätewahlfreiheit noch des Wettbewerbs für mehr Innovation.

Erfolgsgeschichte Routerfreiheit

Die Endgerätefreiheit hat sich bewährt. Viele Verbraucher haben seit der Wiederherstellung der freien Endgerätewahl 2016 von ihrem Recht rege Gebrauch gemacht und sich millionenfach für den Kauf eines eigenen Endgeräts im Handel entschieden. Sie haben so die Hoheit über den vollen Leistungsumfang bei Internet und Telefonie sowie über schnelle Updates ihrer Endgeräte. Außerdem sparen sie die meist hohen Mietgebühren für die vom Provider verbindlich vorgeschriebenen Geräte.