EU genehmigt Förderung des Mobilnetz-Ausbaus in Deutschland mit 1,1 Milliarden Euro

26. Mai 2021 16:00 Uhr - Redaktion

Das Mobilfunknetz in Deutschland ist nach Jahren massiver Investitionen - unter strenger Aufsicht und klar definierten Auflagen der Bundesnetzagentur - inzwischen besser als sein Ruf. Dennoch gibt es weiterhin viele ländliche Gegenden mit schlechter Mobilfunkversorgung und noch etliche weiße Flecken komplett ohne Abdeckung. Hier setzt eine Förderung des Bundes an, für die die EU nun grünes Licht gegeben hat.

Die EU-Kommission hat in dieser Woche die Mobilfunk-Förderrichtlinie des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur genehmigt. Damit können 1,1 Milliarden Euro Fördermittel des Bundes für den Aus- bzw. Aufbau von bis zu 5000 Mobilfunkstandorten eingesetzt werden. Ziel: Versorgungslücken schließen und die 4G/5G-Abdeckung in ländlichen Regionen verbessern.

"Die Mobilfunkinfrastrukturgesellschaft und die Unternehmen setzen mit unserer Unterstützung den Aufbau von Mobilfunkstandorten in den weißen Flecken (nicht oder nur mit 2G versorgt) um. Die direkte Förderung stellt sicher, dass bestehende Kompetenzen und eingespielte Prozesse optimal genutzt werden. Wir fördern den Aufbau der passiven Infrastruktur, insbesondere der Maststrukturen, aber auch der Zuleitung und Stromversorgung.

 
Breitbandmessung Bundesnetzagentur
 
Bandbreiten und Netzverfügbarkeiten messen: Bundesnetzagentur stellt Software bereit.
Bild: Bundesnetzagentur.

 

Dabei stehen Nachhaltigkeit und Zukunftsfähigkeit besonders im Fokus: Mit einer großzügigen Dimensionierung und hochleistungsfähiger Glasfaseranbindung stehen die Standorte für alle Mobilfunknetzbetreiber zur Verfügung und werden optimal für die Einführung des neuen Mobilfunkstandards 5G aufgestellt. Im Rahmen der Förderung stellen wir sicher, dass immer mindestens ein Mobilfunknetzbetreiber eine leistungsfähige Sprach- und Datenversorgung mit mindestens 4G auf den geförderten Infrastrukturen anbietet. Wir wollen, dass jeweils möglichst mehrere Mobilfunknetzbetreiber den geförderten Mobilfunkstandort nutzen", teilte das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur mit.

Im Juli sollen die ersten Markterkundungsverfahren abgeschlossen werden. Dann ist für die betroffenen Gebiete klar, wo Förderbedarf herrscht, weil nicht eigenwirtschaftlich ausgebaut werden kann. Die Fördermittel dürfen nur dort verwendet werden, wo die Mobilnetzbetreiber aus wirtschaftlichen Gründen nicht selbst aktiv werden würden.