Verbraucherschützer: Minderung und Kündigung bei zu geringer Bandbreite kommt

11. Okt. 2021 13:30 Uhr - Redaktion

Am 01. Dezember dieses Jahres treten neue Verbraucherschutzrechte im Telekommunikationsmarkt in Kraft. Verbraucher bekommen dann die Möglichkeit, Abweichungen zwischen tatsächlicher und vertraglich festgelegter Bandbreite zu beanstanden und können zukünftig unter bestimmten Voraussetzungen ihren Tarifpreis mindern oder ihren Internetvertrag außerordentlich kündigen.

Die Entwürfe der Bundesnetzagentur sollen nun die gesetzlichen Voraussetzungen für die neuen Durchsetzungsrechte konkretisieren. Das teilte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) mit. In einzelnen Punkten bedarf es aus Sicht des vzbv allerdings dringend Anpassungen. Zum einen sollte das Messtool nicht nur softwarebasiert, sondern auch über den Browser und über WLAN zugänglich sein.

 
Breitbandmessung Bundesnetzagentur
 
Breitbandmessung: Via Mac-Software, Web-Browser und iOS/iPadOS-App möglich.
Bild: Bundesnetzagentur.

 

Darüber hinaus ist laut vzbv eine Automatisierung der Messkampagne erforderlich, derzeit sind nur manuelle Messungen vorgesehen. Aus Verbrauchersicht sollte die Bedienoberfläche des Messtools so schlank und nutzerfreundlich wie möglich ausgestaltet werden, um die Nutzung nicht nur für technisch versierte Verbraucher zu ermöglichen und darüber hinaus Barrierefreiheit zu garantieren.

Anwender können eine Breitbandmessung auf dieser Web-Seite oder mit einer ab macOS Sierra lauffähigen Mac-Software durchführen. Auch eine iOS/iPadOS-App ist verfügbar. Die Software wird direkt von der Bundesnetzagentur bereitgestellt. Sie ermöglicht Kunden ein Nachweisverfahren zur Argumentation gegenüber dem Anbieter - und künftig auch für Ansprüche hinsichtlich Minderung und Kündigung.