Das vor zwei Jahren in Kraft getretene "Recht auf schnelles Internet" im Festnetz wird nachgebessert. Der Digitalausschuss des Bundestags stimmte in dieser Woche für eine Anhebung der Mindestgeschwindigkeiten. Bisher liegen diese bei 10 Mbit/Sekunde (Download) bzw. 1,7 Mbit/Sekunde (Upload).
Ab Dezember sollen die Mindestgeschwindigkeiten auf 15 Mbit/Sekunde beim Download und auf 5 Mbit/Sekunde beim Upload erhöht werden. Davon würden beispielsweise Anwendungen wie Videokonferenzen profitieren. Durch die neuen Werte könnten künftig 2,2 Millionen Haushalte und damit 0,4 Millionen mehr als bislang als unterversorgt gelten. Bei der Latenz (maximal 150 Millisekunden) soll es keine Änderung geben.
Die Bürger haben einen Rechtsanspruch auf die Versorgnung mit einem Festnetz-Internetanschluss mit den genannten Werten. Dieser wurde aber in der Vergangenheit zu selten geltend gemacht, monieren Verbraucherschützer. Vom Verbraucherzentrale Bundesverband heißt es dazu:
Bild: Bundesnetzagentur.
"Der Prüfprozess der vorhandenen Bandbreite muss entschlackt werden. Bei Ansprüchen müssen Verbraucher einfacher und schneller zu ihrem Recht kommen. Es gibt zahlreiche Fälle, in denen die Bundesnetzagentur eine Unterversorgung festgestellt hat und es passiert trotzdem nichts. Es ist auch lebensfern, dass die Mindestbandbreite bisher nur draußen an der Hauswand vorhanden sein muss und nicht in den Innenräumen, wo das Internet genutzt wird. Hier muss die Bundesregierung dringend nachbessern."
Da es utopisch ist, sämtliche Haushalte in der Fläche leitungsgebunden mit den genannten Mindestwerten zu versorgen, dürfen die Anbieter die Versorgung stattdessen auch per Mobilfunk und Satellit erbringen - allerdings zu Festnetztarifen, um eine übermäßige Kostenbelastung zu vermeiden ("erschwinglicher Preis").
Nähere Informationen sind bei der Bundesnetzagentur zu finden. Mit der Software Breitbandmessung lässt sich die tatsächlich verfügbare Download- und Uploadgeschwindigkeit herausfinden und so feststellen, ob eine Unterversorgung vorliegt.