Lebensmittelwarnungen: Offizielle App für iPhone, iPad und Mac erhält Update

08. Aug. 2024 09:00 Uhr - Redaktion

Auf lebensmittelwarnung.de veröffentlichen die Bundesländer und das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) seit inzwischen mehr als zehn Jahren unter anderem Produktrückrufe von Unternehmen. Vor zwei Monaten wurde eine begleitende App für iPhone, iPad und Mac bereitgestellt - sie kann per Push-Benachrichtigung über neue Lebensmittelwarnungen und andere Produktrückrufe (etwa für Kosmetikartikel sowie Baby- und Kinderprodukte) informieren.

Die neue App für lebensmittelwarnung.de setzt auf iPhone und iPad mindestens die Systemversion 12 und auf Macs mit Apple-Prozessor mindestens macOS Big Sur 11 voraus. Sie ist kostenlos und ermöglicht es Nutzern, aktuelle Meldungen anzusehen und zu filtern sowie die Informationsbereiche FAQ und Glossar abzurufen. Die Push-Benachrichtigungen können individuell konfiguriert werden.

Nun ist ein erstes Update erschienen. Die Version 1.0.1 bietet Problembehebungen für Widgets und das Einspielen von eingebetteten Videos sowie Leistungsoptimierungen und weitere allgemeine Fehlerkorrekturen.

 
lebensmittelwarnung.de App
 
Neue App für das Portal lebensmittelwarnung.de informiert per Push-Benachrichtigung.
Bild: BVL.

 

"Die App ist ein weiterer Baustein für einen modernen Schutz der Verbraucher. Sie liefert Informationen für die Menschen schnell, direkt und unmittelbar. Insbesondere im Fall einer aktuellen Gefahrenlage im gesundheitlichen Verbraucherschutz können behördliche Informationen damit auf jedem Handy abgerufen werden", so Thorsten Glauber, Bayerischer Staatsminister für Umwelt und Verbraucherschutz und in diesem Jahr Vorsitzender der Verbraucherschutzministerkonferenz. "Die App eröffnet auch die Möglichkeit zur interaktiven Kommunikation. Haben Nutzer spezifische Fragen zu einer Meldung, können sie sich über die App direkt an das jeweilige Bundesland wenden."

Weiterführende Informationen zu Lebensmittelwarnungen und weiteren Produktrückrufen werden im überarbeiteten Portal auf lebensmittelwarnung.de bereitgestellt. "Es handelt sich um eine Serviceleistung der Bundesländer und des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit nach vorliegenden Informationen und ohne Anspruch auf Vollständigkeit", so das BVL.