Die Software Breitbandmessung der Bundesnetzagentur ermöglicht es, die tatsächliche Datenübertragungsrate eines Festnetz-Breitbandanschlusses zu ermitteln und mit der vertraglich vereinbarten Datenübertragungsrate zu vergleichen. Im Fall einer Minderleistung kann das Messprotokoll dem Anbieter vorgelegt werden, um eine Kostensenkung zu erreichen.
Nun hat die Bundesnetzagentur die Software in der Version 3.7 vorgelegt. Es handelt sich dabei um die erste Aktualisierung seit mehr als einem halben Jahr. Zu den Änderungen teilte die Behörde mit: "Erweiterte Ergebnisdarstellung. Fehlerbereinigung. Stabilitätsverbesserungen."
Das Programm setzt nun mindestens macOS Catalina 10.15 voraus. Breitbandmessung läuft native auf Macs mit Apple- und Intel-Prozessor. Wichtig: Die Messung wird nur via Ethernet (LAN), nicht jedoch per Funk (WLAN) unterstützt, um Störungen durch benachbarte WLAN-Netze oder andere Quellen auszuschließen. Bei mobilen Macs wird daher ein Dock mit Ethernet-Port oder ein USB-C-auf-Ethernet-Adapter benötigt.
Die Hintergründe erläutert die Bundesnetzagentur wie folgt: "Mit dem neuen Telekommunikationsgesetz sind Ihre Rechte deutlich erweitert worden. So können Sie, wenn Sie nicht die vertraglich vereinbarte Leistung Ihres Internetzugangsdienstes erhalten, das monatliche Entgelt gegenüber Ihrem Anbieter mindern oder den Vertrag außerordentlich kündigen. Voraussetzung hierfür ist eine 'erhebliche, kontinuierliche oder regelmäßig wiederkehrende Abweichung bei der Geschwindigkeit' zwischen der tatsächlichen und der vertraglich vereinbarten Leistung.
Bild: Bundesnetzagentur.
Mit der Desktop-App stellt Ihnen die Bundesnetzagentur ein Nachweisverfahren zur Überprüfung der vertraglich vereinbarten Geschwindigkeiten zur Verfügung. Im Rahmen einer Messkampagne können Sie die tatsächlich erreichten Geschwindigkeiten Ihres Internetzugangs im Up- und Download ermitteln. Diese können Sie mit den vertraglich vereinbarten Geschwindigkeiten vergleichen. Insgesamt sind hierbei 30 Messungen an drei unterschiedlichen Kalendertagen durchzuführen. Zwischen den Messtagen ist ein Mindestabstand von jeweils einem Kalendertag einzuhalten, darüber hinaus ist eine Verteilung der Messungen über den Messtag vorgesehen.
Die Regelungen für die Messungen zum Nachweis einer Minderleistung sind in der Desktop-App hinterlegt, so dass Sie lediglich die Messungen nach den Anweisungen durchführen müssen. Am Ende einer Messkampagne erhalten Sie ein Messprotokoll mit der Aussage, ob eine nicht vertragskonforme Leistung vorliegt. Dieses Protokoll mit allen Messdetails können Sie bei Ihrem Anbieter zum Nachweis einer Minderleistung vorlegen."
Häufig gestellte Fragen werden auf dieser Web-Seite beantwortet.
Zum Thema:
• Recht auf schnelles Festnetz-Internet: Mindestgeschwindigkeiten werden erhöht.
• Bundesnetzagentur: Neue Daten zur Breitbandverfügbarkeit im Festnetz.