T-Mobile darf das iPhone weiterhin exklusiv mit Vertragsbindung und mit einer Sperre für Netze anderer Anbieter vertreiben. Dies entschied das Hamburger Landgericht am Dienstagnachmittag. Das Gericht hob damit eine von Vodafone gegen die Telekom-Tochter erwirkte einstweilige Verfügung von Mitte November auf. Diese zwang T-Mobile dazu, das iPhone auch ohne SIM-Lock zu verkaufen und Kunden eine Entsperrung anzubieten. Das von T-Mobile gewählte iPhone-Vertriebsmodell verstößt nach Auffassung des Hamburger Landgerichts nicht gegen das Wettbewerbsrecht. Vodafone kann Berufung gegen das Urteil einlegen.
T-Mobile erklärte, dass der Verkauf des entsperrten und vertragslosen iPhones (999 Euro) sofort eingestellt werde. Allen iPhone-Kunden soll nach Ablauf des Zweijahresvertrags kostenlos die Aufhebung des SIM-Lock angeboten werden. "Ich freue mich, dass nun Klarheit für unsere Kunden herrscht. Wir waren stets von der Rechtmäßigkeit unseres Angebots überzeugt und sind auch weiterhin bereit, für dieses Vertriebsmodell zu kämpfen“, sagt Philipp Humm, Sprecher der Geschäftsführung von T-Mobile Deutschland und Bereichsvorstand Vertrieb Deutsche Telekom.
Auch von Vodafone liegt inzwischen eine Stellungnahme vor: "Wenn es zukünftig rechtlich möglich ist, Handys in Deutschland mit derart restriktiven Netzsperren und Tarifbindungen zu verkaufen, so hält Vodafone das weiterhin für verbraucherfeindlich", heißt es in der Pressemitteilung des Mobilnetzbetreibers. Vodafone will die Urteilsbegründung analysieren und dann über weitere Schritte entscheiden.