EU: Apple muss künftig alternative App-Stores auf dem iPhone zulassen

26. Apr. 2022 10:30 Uhr - Redaktion

Die EU macht Tempo beim neuen Gesetz für digitale Dienste. Zwischen dem Parlament und den Mitgliedsstaaten wurde eine grundsätzliche Einigung über die Inhalte erzielt. Auf die Schwergewichte der Branche kommen gewichtige Änderungen zu. Beispielsweise soll Apple gezwungen werden, App-Stores und Browser-Engines von Drittherstellern auf iPhone und iPad zuzulassen. Zudem wird eine Interoperabilität der Messaging-Dienste gefordert.

In dem Dokument der EU-Kommission heißt es: "Das Gesetz über digitale Märkte zielt darauf ab, Gatekeeper [Plattformen/Anbieter mit großer Marktmacht] daran zu hindern, Unternehmen und Endnutzern unfaire Bedingungen aufzuerlegen und die Offenheit wichtiger digitaler Dienste zu gewährleisten.

Beispiele für Änderungen, die Gatekeeper umsetzen müssen, sind u. a. die Gewährleistung, dass Endnutzer sich problemlos von zentralen Plattformdiensten abmelden oder vorinstallierte zentrale Plattformdienste deinstallieren können, die Beendigung der standardmäßigen Installation von Software zusammen mit dem Betriebssystem, die Bereitstellung von Daten zur Werbeleistung und Informationen zur Anzeigenpreisgestaltung, die Erlaubnis für Entwickler, alternative In-App-Zahlungssysteme zu verwenden, oder die Erlaubnis für Endnutzer, alternative App-Stores herunterzuladen."

 
Apple Watch
 
Apple-App-Store: In Zukunft Konkurrenz durch Drittanbieter?
Bild: Apple.

 

Das iPhone betreffend sind folgende Regeln geplant:

• Den Endnutzern die Möglichkeit geben, vorinstallierte Anwendungen einfach zu deinstallieren oder die Standardeinstellungen von Betriebssystemen, virtuellen Assistenten oder Webbrowsern zu ändern, die sie zu den Produkten und Diensten des Gatekeepers leiten und Auswahlbildschirme für wichtige Dienste bereitstellen;
• Endnutzern die Installation von Anwendungen oder App-Stores von Drittanbietern zu ermöglichen, die das Betriebssystem des Gatekeepers nutzen oder mit diesem zusammenarbeiten;
• den Endnutzern die Möglichkeit geben, sich von den zentralen Plattformdiensten des Gatekeepers genauso einfach abzumelden, wie sie sie abonniert haben;
• Drittanbietern die Interoperabilität mit den eigenen Diensten des Gatekeepers zu ermöglichen.

Die politische Einigung, die das EU-Parlament und der Rat erzielt haben, muss nun von den beiden Gesetzgebungsorganen förmlich gebilligt werden. Nach seiner Verabschiedung wird das Gesetz in der gesamten EU unmittelbar anwendbar sein und fünfzehn Monate nach seinem Inkrafttreten oder ab dem 1. Januar 2024 gelten, je nachdem, welcher Zeitpunkt später liegt. Für sehr große Online-Plattformen und sehr große Online-Suchmaschinen gilt das Gesetz über digitale Dienste ab einem früheren Zeitpunkt, d. h. vier Monate nach ihrer Benennung.

Auch für Mitteilungsdienste wie iMessage sind Regelungen mit enormen Auswirkungen geplant:

"Welche Änderungen ergeben sich für die Interoperabilität von Messenger-Diensten? Die endgültige politische Einigung beinhaltet eine Interoperabilitätsverpflichtung für Gatekeeper, die Messenger-Dienste anbieten, in Bezug auf grundlegende Funktionalitäten.

Diese Verpflichtung wird auf Antrag von Drittanbietern gelten. Die Gatekeeper müssen innerhalb eines festgelegten Zeitrahmens reagieren. Einige grundlegende Funktionen müssen ab dem Inkrafttreten des DMA für die Interoperabilität zur Verfügung gestellt werden (z. B. Textnachrichten zwischen zwei einzelnen Nutzern), komplexere Funktionen werden schrittweise eingeführt und müssen nach zwei Jahren (z. B. Gruppentextnachrichten) oder vier Jahren (z. B. Audio- und Videoanrufe zwischen zwei einzelnen Nutzern oder Gruppen von Endnutzern) ab dem Zeitpunkt der Benennung zur Verfügung gestellt werden."

Das Gesetz überträgt der Kommission die Aufsicht über sehr große Plattformen, einschließlich der Möglichkeit, wirksame und abschreckende Sanktionen in Höhe von bis zu 6 % des weltweiten Umsatzes oder sogar ein Verbot der Tätigkeit im EU-Binnenmarkt im Falle wiederholter schwerer Verstöße zu verhängen.

Apple lehnt die Öffnung der iOS/iPadOS-Plattform mit Hinweis auf Sicherheitsbedenken ab. Es ist mit einer Klagewelle der betroffenen Unternehmen gegen das neue Gesetz zu rechnen.