Bundesregierung beschließt "Recht auf schnelles Internet"

05. Mai 2022 11:30 Uhr - Redaktion

Die Bundesregierung hat das "Recht auf schnelles Internet" auf den Weg gebracht. Es betrifft Festnetzverbindungen, die künftig mindestens 10 Mbit pro Sekunde im Downstream und mindestens 1,7 Mbit pro Sekunde im Upstream erreichen müssen. Die Bürger haben künftig einen Rechtsanspruch darauf: Wer weniger bekommt, kann sich an die Bundesnetzagentur wenden - diese kann gegebenenfalls die Verlegung besserer Leitungen veranlassen.

Auch für die Latenzzeit gibt es eine Vorgabe, sie soll höchstens 150 Millisekunden betragen. Die Werte sollen schrittweise jährlich angepasst werden. Mit der TK-Mindestversorgungsverordnung (TKMV), die im Laufe dieses Jahres in Kraft treten soll (vorbehaltlich Zustimmung von Bundesrat und Bundestag), sollen die Versorger gezwungen werden, die zum Teil nach wie vor unzureichende Internetversorgung in ländlichen Gebieten oder an Stadträndern aufzubessern.

"Das neu geschaffene Recht will es allen Bürgerinnen und Bürgern ermöglichen, alle wesentlichen Internetdienste, Teleheimarbeit und Videostreaming im üblichen Umfang zu nutzen. Die vorgeschlagenen Werte stellen nur eine erste Wegmarke dar, die jährlich zu überprüfen ist. Hierbei ist zu erwarten, dass die Entwicklung einen dynamischen Verlauf nehmen und damit technologische Fortschritte widerspiegeln wird", sagt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur.

 
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Bundesregierung beschließt "Recht auf schnelles Internet".
Bild: Bundesnetzagentur.

 

"Es bleibt das Ziel aller Akteure, den flächendeckenden Ausbau von Gigabitnetzen weiter voranzutreiben. Hierfür sind geeignete Instrumente im Einsatz – etwa die Unterstützung des Ausbaus durch Fördermittel in dünn besiedelten Regionen sowie eine Regulierung, die Anreize für Glasfaserinvestitionen setzt."

Es handelt sich hierbei nicht um ein Instrument für einen flächendeckenden Gigabitausbau, sondern um ein Sicherheitsnetz zur Sicherstellung einer angemessenen sozialen und wirtschaftlichen Teilhabe, das all jene auffängt, die bislang noch nicht ausreichend mit Telekommunikationsdiensten versorgt werden.

"Mit unserer Gigabitstrategie beschleunigen wir den Gigabit-Ausbau bundesweit. Wir haben uns ambitionierte Ziele für ein modernes, digitales Deutschland gesetzt. Wir wollen Glasfaser bis ins Haus und den neuesten Mobilfunkstandard überall dort, wo die Menschen leben, arbeiten oder unterwegs sind. Die in der TKMV festgelegten Mindestanforderungen für den Universaldienst stellen die digitale Teilhabe all jener sicher, die bislang von der Versorgung abgeschnitten sind", so Bundesminister Dr. Volker Wissing.