Die Software Breitbandmessung der Bundesnetzagentur ermöglicht es, die tatsächliche Datenübertragungsrate eines Festnetzanschlusses zu ermitteln und mit der vertraglich vereinbarten Datenübertragungsrate zu vergleichen. Im Fall einer Minderleistung kann das Messprotokoll dem Anbieter vorgelegt werden, um eine Kostensenkung zu erreichen.
Nun hat die Bundesnetzagentur die Breitbandmessung-Software in der Version 3.9.1 zum Download bereitgestellt. Demnach enthält das Update verschiedene Stabilitätsverbesserungen und Fehlerkorrekturen. Mit der Mitte Juni veröffentlichten Version 3.9 wurde bereits die Tarif- und Anbieter-Unterstützung verbessert. Benötigt wird macOS Big Sur 11 oder neuer.
Wichtig: Die Messung wird nur via Ethernet (LAN), nicht jedoch per Funk (WLAN) unterstützt, um Störungen durch benachbarte WLAN-Netze oder andere Quellen auszuschließen. Der Router muss also per Kabel angeschlossen werden. Bei mobilen Macs wird daher ein Dock mit Ethernet-Port oder ein USB-C-auf-Ethernet-Adapter benötigt.
Die Hintergründe erläutert die Bundesnetzagentur wie folgt: "Mit dem neuen Telekommunikationsgesetz sind Ihre Rechte deutlich erweitert worden. So können Sie, wenn Sie nicht die vertraglich vereinbarte Leistung Ihres Internetzugangsdienstes erhalten, das monatliche Entgelt gegenüber Ihrem Anbieter mindern oder den Vertrag außerordentlich kündigen. Voraussetzung hierfür ist eine 'erhebliche, kontinuierliche oder regelmäßig wiederkehrende Abweichung bei der Geschwindigkeit' zwischen der tatsächlichen und der vertraglich vereinbarten Leistung.

Bild: Bundesnetzagentur.
Mit der Desktop-App stellt Ihnen die Bundesnetzagentur ein Nachweisverfahren zur Überprüfung der vertraglich vereinbarten Geschwindigkeiten zur Verfügung. Im Rahmen einer Messkampagne können Sie die tatsächlich erreichten Geschwindigkeiten Ihres Internetzugangs im Up- und Download ermitteln. Diese können Sie mit den vertraglich vereinbarten Geschwindigkeiten vergleichen. Insgesamt sind hierbei 30 Messungen an drei unterschiedlichen Kalendertagen durchzuführen. Zwischen den Messtagen ist ein Mindestabstand von jeweils einem Kalendertag einzuhalten, darüber hinaus ist eine Verteilung der Messungen über den Messtag vorgesehen.
Die Regelungen für die Messungen zum Nachweis einer Minderleistung sind in der Desktop-App hinterlegt, so dass Sie lediglich die Messungen nach den Anweisungen durchführen müssen. Am Ende einer Messkampagne erhalten Sie ein Messprotokoll mit der Aussage, ob eine nicht vertragskonforme Leistung vorliegt. Dieses Protokoll mit allen Messdetails können Sie bei Ihrem Anbieter zum Nachweis einer Minderleistung vorlegen."
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Zum Thema:
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