Verbraucherverträge: Neues Gesetz vereinfacht Kündigungen

25. Juni 2021 15:30 Uhr - Redaktion

Der Deutsche Bundestag und der Deutsche Bundesrat haben in dieser Woche ein Gesetz verabschiedet, das die Position von Verbrauchern gegenüber Unternehmen verbessern soll - sowohl beim Vertragsschluss als auch bei den Vertragsinhalten. Es sieht Änderungen im Bürgerlichen Gesetzbuch vor, um Bürger besser vor telefonisch aufgedrängten Verträgen, überlangen Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen zu schützen.

Dabei geht es zum Beispiel um Verträge mit Mobilfunkanbietern, Fitnessstudios, Online-Partnerbörsen, Gas- und Stromlieferanten oder Zeitungs-Abos. Eine zwischenzeitlich diskutierte Verkürzung der Vertragslaufzeiten auf ein Jahr ist vom Tisch. Wie bereits nach bisher geltendem Recht kann eine Mindestvertragslaufzeit von bis zu zwei Jahren grundsätzlich auch in Allgemeinen Geschäftsbedingungen vereinbart werden, ohne dies an weitere Voraussetzungen zu knüpfen.

 
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Mobilfunkverträge: Nach Ablauf der Mindestlaufzeit künftig monatlich kündbar.
Bild: Apple.

 

Der Deutsche Bundesrat teilte mit:

"Regeln für stillschweigende Vertragsverlängerung: Verträge müssen nach Ablauf der Mindestlaufzeit monatlich kündbar sein. Eine stillschweigende Vertragsverlängerung ist künftig nur noch dann erlaubt, wenn sie auf unbestimmte Zeit erfolgt und eine Kündigung jederzeit mit Monatsfrist möglich ist. Die Kündigungsfrist, um eine automatische Verlängerung eines befristeten Vertrags zu verhindern, wird von derzeit drei auf einen Monat verkürzt.

Kündigungsbutton: Verträge, die über eine Website abgeschlossen wurden, sind künftig auch online kündbar - über eine so genannte Kündigungsschaltfläche, die leicht zugänglich und gut sichtbar auf der Internetseite des Vertragspartners platziert sein muss.

Bestätigungslösung für Energielieferverträge: Das Gesetz enthält zudem weitere verbraucherschützende Maßnahmen wie die ausdrückliche Bestätigungspflicht für Energielieferverträge sowie ein Verbot benachteiligender Abtretungsklauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen - dies ist vor allem für Verträge für Flugreisen relevant."

Nach Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten und der Verkündigung im Bundesgesetzblatt tritt das Gesetz zu großen Teilen im Folgequartal in Kraft. Die neuen Kündigungsregeln gelten allerdings erst nach einer mehrmonatigen Übergangsfrist, die Verpflichtung zum Kündigungsbutton zum 1. Juli 2022.