Elektronikgeräte: EU-Parlament will "Recht auf Reparatur" stärken

23. Nov. 2023 07:00 Uhr - Redaktion

Reparieren statt wegwerfen: Das EU-Parlament hat sich mit deutlicher Mehrheit für eine Stärkung des "Rechts auf Reparatur" für Elektronikgeräte ausgesprochen. So sollen Hersteller künftig verpflichtet werden, auch nach Ablauf der gesetzlichen Garantiezeit zu reparieren, zudem sind Gutscheine und andere finanzielle Anreize für Reparaturen geplant.

Am Dienstag nahm das Europäische Parlament in Straßburg mit 590 zu 15 Stimmen bei 15 Enthaltungen seinen Standpunkt zu einem verstärkten "Recht auf Reparatur" an. Die neuen Regeln sollen zu nachhaltigerem Konsum anregen: Sie sollen die Reparatur fehlerhafter Waren einfacher machen, Abfall reduzieren und die Reparaturbranche fördern.

Reparieren statt kaufen – auch nach Ablauf der Garantiezeit

Während der gesetzlichen Garantiezeit wären Verkäufer demnach verpflichtet, zu reparieren anstatt zu ersetzen, wenn eine Reparatur gleich viel oder weniger kostet – es sei denn, die Reparatur ist nicht machbar oder für den Verbraucher bzw. die Verbraucherin ungünstig. Die Abgeordneten schlagen zudem vor, die gesetzliche Garantiezeit um ein Jahr ab dem Zeitpunkt der Reparatur zu verlängern.

 
Apple Self-Service-Reparaturprogramm
 
Apple: Self-Service-Reparaturprogramm für Endkunden seit 2022 auch in Deutschland.
Bild: Apple.

 

Verbraucher sollen das Recht haben, für Geräte wie Waschmaschinen, Staubsauger und Smartphones sowie für Fahrräder auch nach Ablauf der Garantiezeit eine Reparatur zu verlangen. Damit Reparieren attraktiver wird als Ersetzen, sollen Hersteller für die Dauer der Reparatur Leihgeräte zur Verfügung stellen. Kann ein Produkt nicht mehr repariert werden, könnte stattdessen ein bereits repariertes Produkt angeboten werden.

Ein wettbewerbsfähiger Reparaturmarkt und Anreize für Reparaturen

Hohe Kosten, der schwierige Zugang zu Reparaturdiensten oder Konstruktionsmerkmale, die eine Reparatur verhindern – all das hält Verbraucherinnen und Verbraucher oft davon ab, ein Produkt reparieren zu lassen. Das Parlament will deshalb sicherstellen, dass unabhängige Betriebe, die Reparaturen und Instandsetzung anbieten, sowie Endverbraucher alle nötigen Ersatzteile, Informationen und Werkzeuge zu angemessenen Preisen bekommen.

Über Online-Plattformen sollen Verbraucherinnen und Verbraucher Reparaturbetriebe (darunter auch sogenannte Repaircafés) und Verkäufer überholter Waren in ihrer Nähe finden können. Die Abgeordneten schlagen außerdem vor, über nationale Reparaturfonds Gutscheine und andere finanzielle Anreize bereitzustellen, um Reparaturen erschwinglicher und attraktiver zu machen.

Die nächsten Schritte: Der Europäische Rat, das Gremium der Staats- und Regierungschefs der Europäischen Union, wird nun seine Verhandlungsposition zur neuen Initiative festlegen, anschließend werden die Gespräche mit dem Parlament beginnen.

Die Verbraucherschützer verlangen indes noch etwas strengere Regeln: "Der vzbv fordert, dass Hersteller verpflichtet werden, auch nach der Gewährleistungsfrist Reparaturen für alle Produkte zu ermöglichen. Bisher sehen die Vorschläge von Kommission und Parlament eine Reparaturpflicht nur für bestimmte Produktgruppen wie Fernseher, Staubsauger oder auch Fahrräder vor. Der vzbv begrüßt, dass der Vorschlag des Europäischen Parlaments zumindest vorsieht, dass die Liste künftig leichter um weitere Produktgruppen ergänzt werden kann", heißt es vom Verbraucherzentrale Bundesverband in Berlin.

Das "Recht auf Reparatur" steht nicht nur in der EU, sondern auch in den USA auf der Agenda. Einer von mehreren Kernpunkten ist, dass Verbraucher in die Lage versetzt werden sollen, Geräte auf eigenen Wunsch selbst zu reparieren. Apple hat diese Forderung mit dem im letzten Jahr eingeführten Self-Service-Reparaturprogramm umgesetzt.