Recht auf schnelles Festnetz-Internet: Mindestgeschwindigkeiten werden erhöht
Das vor zweieinhalb Jahren in Kraft getretene "Recht auf schnelles Internet" im Festnetz wird nachgebessert. Nach dem Bundestag stimmte nun auch der Bundesrat für eine Anhebung der Mindestgeschwindigkeiten. Bisher liegen diese bei 10 Mbit/Sekunde (Download) bzw. 1,7 Mbit/Sekunde (Upload). Verbraucherschützer fordern derweil eine monatliche Entschädigung von 15 Euro, falls die Mindestgeschwindigkeiten nicht erreicht werden.
