Neuerungen 2016: Freie Router-Wahl, DVB-T2, günstigeres Roaming

20. Jan. 2016 16:30 Uhr - Redaktion

Im Jahr 2016 gibt es mehrere Neuerungen, die für Nutzer von Computern, Smartphones, Tablets und anderen elektronischen Geräten relevant sind. Sie betreffen die freie Wahl eines Routers für den Internetzugang, das digitale terrestrische Fernsehen, Roaming-Gebühren und die Rückgabe von Altgeräten.

Routerzwang wird abgeschafft

In Deutschland haben Ende 2015 sowohl der Bundestag als auch der Bundesrat das Aus für den sogenannten Routerzwang beschlossen. Voraussichtlich ab Mitte dieses Jahres – nach Verkündung des neuen Gesetzes im Bundesgesetzblatt – dürfen Internetprovider ihren Kunden nicht mehr die Nutzung von bestimmten (Modem-) Routern für den Internetzugang vorschreiben. Die Neuregelung betrifft (V)DSL-, Glasfaser- und Kabelanschlüsse. In der Vergangenheit hatten einige Provider ihre Zugänge an bestimmte Geräte gekoppelt, häufig im Rahmen von Leihgaben. Ab Sommer sind alle Anbieter verpflichtet, ihren Kunden die Zugangsdaten zur Nutzung des Internets mit beliebiger Hardware mitzuteilen.

Roaming-Gebühren werden erneut gesenkt

Die Roaming-Gebühren innerhalb Europas sinken weiter. Ab dem 30. April dürfen Telefonate aus dem EU-Ausland nach Deutschland nur noch fünf Cent pro Minute zusätzlich zum Inlandspreis kosten. Bei SMS-Mitteilungen beträgt der Aufschlag gegenüber dem Inlandstarif maximal zwei Cent, beim Surfen im Internet nur noch höchstens fünf Cent pro MB. Folgende Obergrenzen (Inlandspreis plus Roaming-Aufschlag) dürfen nicht überschritten werden: 19 Cent/Minute bei Telefonaten, sechs Cent je SMS-Nachricht und 20 Cent je MB Datenvolumen (Preise zuzüglich Umsatzsteuer in den jeweiligen EU-Mitgliedsländern). Im Sommer 2017 werden die Roaming-Gebühren in der EU weitgehend abgeschafft.

Roaming-Gebühren in der EU

Die Roaming-Gebühren in der EU werden 2016 erneut reduziert.
Foto: Europäisches Verbraucherzentrum Deutschland.



Terrestrisches Fernsehen in HD-Qualität kommt

Via Kabel und Satellit ist HD-Fernsehen längst Standard. Nun ziehen die Sender bei der terrestrischen Übertragung nach. Der neue Standard hört auf den Namen DVB-T2 und wird bereits seit über einem Jahr in Pilotprojekten getestet. Ab diesem Jahr sollen vermehrt HD-Programme via DVB-T2 gesendet werden, darunter auch Spiele der Fußball-EM in Frankreich. Die flächendeckende Einführung soll nach dem gegenwärtigen Stand schrittweise ab 2017 erfolgen. DVB-T2 nutzt den neuen, effizienten Videocodec H.265, um das TV-Signal in HD-Auflösung (bis zu 1920 mal 1080 Pixel) zu übertragen. Nutzer des terrestrischen Fernsehens müssen sich für DVB-T2 neue Receiver anschaffen. Die Privatsender wollen DVB-T2 nur gegen Gebühren anbieten.

Neue Regelung zur Rückgabe von Altgeräten

Die Rückgabe von kaputten oder nicht mehr benötigten Elektrogeräten wird vereinfacht. Ab dem 01. Juli können Verbraucher alte Hardware kostenlos bei größeren stationären Einzelhändlern abgeben, wenn sie dort ein gleichartiges neues Produkt erwerben. Darauf weist der Branchenverband Bitkom hin: "Voraussetzung ist, dass der Händler über eine Verkaufsfläche von mindestens 400 Quadratmetern für Elektrogeräte verfügt. Er ist dann verpflichtet, für jedes verkaufte Gerät auf Wunsch des Kunden ein gleichartiges Altgerät zurückzunehmen. Elektrokleingeräte mit einer Kantenlänge bis zu 25 cm müssen auch ohne Kauf eines Neugerätes zurückgenommen werden." Die Regelung soll auch für Online-Händler gelten, wenn sie über eine Lager- und Versandfläche von mindestens 400 Quadratmetern für Elektrogeräte verfügen.

Urheberrechtsabgaben auf Smartphones und Tablets

Bereits zum 01. Januar 2016 ist eine neue Urheberrechtsabgabe für Smartphones und Tablets in Kraft getreten. Apple hat die Preise aus diesem Grund leicht angehoben (MacGadget berichtete). Die iPhones verteuerten sich um rund fünf Euro, während die Preise für iPads um knapp 8,50 Euro gestiegen sind. Im Dezember hatte sich der Bitkom mit den Verwertungsgesellschaften auf die Höhe der urheberrechtlichen Abgaben für Smartphones und Tablets geeinigt. Die geschlossenen Verträge gelten bis Ende 2018 und rückwirkend ab dem Jahr 2008 für Smartphones und ab dem Jahr 2012 für Tablets. Mit den urheberrechtlichen Abgaben soll das legale Kopieren von urheberrechtlich geschützten Inhalten wie Musik, Film, Foto oder Text für den privaten Gebrauch abgegolten werden. Für Computer, Musikplayer, Kopierer, Drucker und andere Geräte gibt es Urheberrechtsabgaben bereits seit längerer Zeit.