Das vor zweieinhalb Jahren in Kraft getretene "Recht auf schnelles Internet" im Festnetz wird nachgebessert. Nach dem Bundestag stimmte nun auch der Bundesrat für eine Anhebung der Mindestgeschwindigkeiten. Bisher liegen diese bei 10 Mbit/Sekunde (Download) bzw. 1,7 Mbit/Sekunde (Upload). Verbraucherschützer fordern derweil eine monatliche Entschädigung von 15 Euro, falls die Mindestgeschwindigkeiten nicht erreicht werden.
Ab Anfang nächsten Jahres sollen die Mindestgeschwindigkeiten auf 15 Mbit/Sekunde beim Download und auf 5 Mbit/Sekunde beim Upload erhöht werden. Davon würden beispielsweise Anwendungen wie Videokonferenzen profitieren. Durch die neuen Werte könnten künftig 2,2 Millionen Haushalte und damit 0,4 Millionen mehr als bislang als unterversorgt gelten. Bei der Latenz (maximal 150 Millisekunden) soll es keine Änderung geben.
Die Bürger haben einen Rechtsanspruch auf die Versorgnung mit einem Festnetz-Internetanschluss mit den genannten Werten. Dieser wurde aber in der Vergangenheit zu selten geltend gemacht, monieren Verbraucherschützer. Vom Verbraucherzentrale Bundesverband heißt es dazu:

Bild: Bundesnetzagentur.
"Das Minderungsrecht ist bislang noch kein wirksames Instrument für mehr Verbraucherschutz im Telekommunikationsmarkt. Seit der Einführung des Minderungsrechts gibt es unterschiedliche und intransparente Berechnungsmodelle der Anbieter für die Höhe der Minderung des Tarifpreises. Für Verbraucher ist oft unklar, wie die festgesetzte Minderungshöhe zustande kommt. Häufig mindern die Anbieter auch nicht den gesamten Tarifpreis, sondern nur bestimmte, vom Anbieter einseitig festgelegte Bestandteile des Tarifes.
Nach Ansicht des vzbv muss das Minderungsrecht bei zu geringer Bandbreite grundlegend reformiert werden. Der vzbv schlägt eine monatliche Entschädigung von 15 Euro vor, sofern eine erhebliche, kontinuierliche oder regelmäßige Abweichung der Internetgeschwindigkeit vorliegt. Das Sonderkündigungsrecht muss unverändert bestehen bleiben."
Da es utopisch ist, sämtliche Haushalte in der Fläche leitungsgebunden mit den genannten Mindestwerten zu versorgen, dürfen die Anbieter die Versorgung stattdessen auch per Mobilfunk und Satellit erbringen - allerdings zu Festnetztarifen, um eine übermäßige Kostenbelastung zu vermeiden ("erschwinglicher Preis").
Nähere Informationen sind bei der Bundesnetzagentur zu finden. Mit der Software Breitbandmessung lässt sich die tatsächlich verfügbare Download- und Uploadgeschwindigkeit herausfinden und so feststellen, ob eine Unterversorgung vorliegt.