Bundesnetzagentur: Router-Freiheit gilt auch für passive optische Glasfasernetze

22. Jan. 2025 12:00 Uhr - Redaktion

Es gibt gute Nachrichten für die Router-Wahlfreiheit: Wie die Bundesnetzagentur heute bekanntgegeben hat, gilt diese auch für passive optische Glasfasernetze (PON). Anwender haben damit die freie Wahl, welches Modell von welchem Hersteller sie nutzen möchten.

"Die aus VDSL- und Kabelnetzen bekannte freie Wahl des Endgeräts am Netzabschlusspunkt gilt weiter auch für Glasfasernetze", sagt Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur.

Mehrere Verbände der Telekommunikationswirtschaft hatten laut der Behörde beantragt, für passive optische Glasfasernetze eine Ausnahme vom gesetzlich vorgegebenen Zugang am passiven Netzabschlusspunkt zu gewähren. Begründet wurde dies mit der besonderen Empfindlichkeit von passiven optischen Glasfasernetzen, in denen der letzte Übertragungsabschnitt von mehreren Endnutzern gemeinsam belegt wird.

 
FRITZ!Box 7690
 
FRITZ!Box 5690: Ein Router mit integriertem Glasfasermodem.
Foto: AVM.

 

Die Bundesnetzagentur teilte zu ihrer Entscheidung mit: "Die Bundesnetzagentur hat das Vorbringen anhand vorliegender Störungsmeldungen, entwickelter Gegenmaßnahmen und ihrer Nutzung im Markt geprüft. Eine Ausnahme vom gesetzlichen Regelfall ist nicht gerechtfertigt.

Zwar können im Einzelfall Störungen durch direkten Anschluss von unpassenden Endgeräten durch Endnutzer an passiven optischen Glasfasernetzen erfolgen. Jedoch sollten solche Störungen in vergleichbarem Maße beherrschbar sein wie in Kabel- und VDSL-Netzen und mit den bestehenden gesetzlichen Regelungen zu störenden Endgeräten aufgefangen werden können."