Apple hat die Einstellung seiner WLAN-Router bekannt gegeben. AirPort Express, AirPort Extreme und AirPort Time Capsule werden nicht mehr weiterentwickelt, die Produktion ist beendet, Restbestände werden noch verkauft. Eine Begründung für diese Entscheidung nannte der Hersteller nicht. AirPort-Fans hatten bis zuletzt auf eine Auffrischung der technisch veralteten Hardware – die drei Produkte wurden seit fünf bis sechs Jahren nicht mehr aktualisiert – gehofft.
Noch zu Jahresbeginn machte Apple den Nutzern Hoffnung: "People love our AirPort products and we continue to sell them. Connectivity is important in the home and we are giving customers yet another option that is well suited for larger homes", hieß es in einer Stellungnahme des Unternehmens.
Und tschüss: AirPort-Router sind Geschichte.
Foto: Apple.
Nun erfolgte das endgültige Aus für AirPort. Mit wenigen Handgriffen hätte Apple die Produkte auf den aktuellen WLAN-Standard (802.11ac der zweiten Generation; ermöglicht höhere Datenübertragungsraten) bringen, USB 3.0 sowie 4x4-MIMO-Unterstützung implementieren und den Time-Capsule-Modellen größere Festplatten spendieren können. Der Hersteller entschied sich dagegen – aus welchen Gründen auch immer.
Aufgrund der engen Verzahnung mit Mac- und iOS-Hardware, der unkomplizierten Konfiguration und der Möglichkeit drahtloser Time-Machine-Backups sind die AirPort-Router bei vielen Anwendern beliebt – neue Modelle hätten sicherlich genügend Käufer gefunden. Nun müssen sich AirPort-Nutzer mittelfristig nach Alternativen umschauen.
Im Dezember 2017 sind Firmware-Updates für mehrere AirPort-Modelle erschienen, mit denen Sicherheitslücken in der WPA2-Verschlüsselung geschlossen wurden. Weitere Aktualisierungen für die AirPort-Router sind unwahrscheinlich.
Aufgrund der AirPort-Einstellung spekulieren Nutzer bereits, ob der Mac mini vielleicht das nächste Produkt ist, bei dem Apple den Stecker zieht. Der kompakte Mac-Desktop ist ebenfalls völlig veraltet (Technik aus dem Jahr 2013), vollmundigen Aussagen seiner Manager ("...wichtiges Produkt...", "...wichtiger Bestandteil unseres künftigen Produktangebots...") ließ das Unternehmen bislang keinerlei Taten folgen.