EU-Parlament stimmt für "Recht auf Reparatur"

11. Apr. 2022 10:00 Uhr - Redaktion

Ein neues "Recht auf Reparatur" soll Waren haltbarer und reparierbar machen und eine bessere Kennzeichnung zur Verbraucherinformation sowie eine Erweiterung der Garantierechte umfassen. Dafür hat sich das EU-Parlament mit klarer Mehrheit (509 gegen 3 Stimmen und 13 Enthaltungen) ausgesprochen. Apple trägt der Entwicklung mit einem Self-Service-Reparaturprogramm Rechnung, das bald starten soll.

Die Abgeordneten fordern, dass Produkte so gestaltet werden, dass sie länger halten, sicher repariert werden können und ihre Teile leicht zugänglich und ausbaubar sind. Sie sind der Meinung, dass ein angemessenes "Recht auf Reparatur" Reparaturbetrieben und Verbrauchern kostenlos Zugang zu den erforderlichen Reparatur- und Wartungsinformationen bieten sollte.

In Bezug auf digitale Geräte argumentieren die Abgeordneten, dass Software-Updates reversibel sein sollten und nicht zu einer verminderten Leistung von z. B. Smartphones führen dürfen. Sie sollten für einen Mindestzeitraum bereitgestellt werden, und die Verbraucher sollten zum Zeitpunkt des Kaufs umfassend über die Verfügbarkeit von Updates informiert werden.

 
Apple Self-Service-Reparaturprogramm
 
Akku und Display beim iPhone selbst tauschen: Apple stellt bald Werkzeuge und Originalteile.
Bild: Apple.

 

Praktiken, die beispielsweise das Recht auf Reparatur unangemessen einschränken, könnten als "unlautere Geschäftspraktiken" betrachtet und nach EU-Recht verboten werden.

Die Abgeordneten fordern außerdem:

• Anreize für Verbraucher eine Reparatur einem Austausch vorzuziehen, z. B. verlängerte Garantien oder ein Ersatzgerät für die Dauer der Reparatur;
• harmonisierte Vorschriften für solche Verbraucherinformationen, die unter anderem Angaben zu Reparaturbewertungen, zur geschätzten Lebensdauer, zu Ersatzteilen, zu Reparaturdiensten und zum Zeitraum, in dem Software-Updates verfügbar sind, enthalten;
• mögliche intelligente Kennzeichnungsmittel wie QR-Codes oder digitale Produktpässe;
• möglicher gemeinsamer Haftungsmechanismus zwischen Herstellern und Verkäufern für den Fall der Nichtkonformität des Produkts;
• Anforderungen an Haltbarkeit und Reparatur in einer künftigen Ökodesign-Richtlinie.

Die EU-Kommission will voraussichtlich im dritten Quartal einen Vorschlag zur Umsetzung des "Rechts auf Reparatur" vorlegen. Details sind noch nicht bekannt und es bleibt abzuwarten, ob im Entwurf alle Forderungen Eingang finden werden. Mit einer Verabschiedung eines entsprechenden Gesetzes ist nicht vor kommendem Jahr zu rechnen.

Apple hat Ende letzten Jahres ein Self-Service-Reparaturprogramm angekündigt. Es gibt Anwendern, die selbst Reparaturen oder einen Akkutausch durchführen möchten, Zugang zu Originalteilen und Werkzeugen von Apple. Die Self-Service-Reparatur wird zunächst für iPhone-12- und iPhone-13-Modelle und danach für Apple-Silicon-Macs verfügbar sein.