Künftig sollen Verbraucher ausgediente Elektrogeräte noch öfter im Handel zurückgeben können. Die Novelle des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes, die das Bundeskabinett in diesem Monat beschlossen hat, sieht dafür unter anderem bessere Informationen im Handel vor. Der Branchenverband Bitkom fordert indes Nachbesserungen.
In weniger als zehn Jahren hat sich die Zahl von Elektrogeräten verdoppelt: Im Jahr 2013 sind rund 1,6 Millionen Tonnen Elektrogeräte in Umlauf gebracht worden, im Jahr 2021 waren es schon mehr als drei Millionen Tonnen. Mit dem Anstieg wächst auch die Zahl der ausgedienten und defekten Geräte.
Allein mehr als 300 Millionen ausgedienter Smartphones, Tablets und Laptops schlummern laut Bitkom ungenutzt in privaten Schubladen und Schränken und werden nicht entsorgt. Damit lagern zugleich große Mengen an wertvollen Rohstoffen in privaten Haushalten. Um diese Rohstoffe einer fachgerechten Entsorgung und einem hochwertigen Recycling zuzuführen, will das Bundesumweltministerium Verbrauchern die Rückgabe von ausgedienten Elektrogeräten einfacher machen.
Der kürzlich beschlossene Entwurf zur Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) sieht vor, dass künftig Sammelstellen in den Geschäften einheitlich gekennzeichnet werden müssen, damit Verbraucher diese Rückgabemöglichkeiten leichter finden und nutzen können. Zudem werden die Verbraucher künftig unmittelbar am Point-of-Sale – also beispielsweise am Regal – durch das Symbol der getrennten Mülltonne darüber informiert, dass sie ein Elektrogerät kaufen, das nach der Gebrauchsphase getrennt zu entsorgen ist.
Bild: Bitkom.
Hintergrund: Verbraucher können seit 1. Juli 2022 ihre ausgedienten Elektrogeräte mit einer Kantenlänge von bis zu 25 Zentimetern nicht nur bei Recyclinghöfen, sondern auch bei vielen Lebensmitteleinzelhändlern kostenlos abgeben. Für kleine Elektro-Altgeräte, wie Smartphones oder Taschenlampen, gilt dies unabhängig vom Neukauf eines Produkts, für größere Altgeräte nur beim Kauf eines entsprechenden neuen Artikels, als sogenannte 1-zu-1 Rückgabe.
Alles, was größer als 25 Zentimeter ist, kann nur dann im Lebensmitteleinzelhandel abgegeben werden, wenn dort ein vergleichbares Produkt gekauft wird. Oft ist nicht bekannt, dass solche kleinen Elektrogeräte einfach beim Einkauf im Supermarkt abgegeben werden können - mit besseren Informationen im Einzelhandel soll dem nun entgegengesteuert werden.
Ebenfalls neu: Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass bei der Sammlung am Wertstoffhof die Elektroaltgeräte künftig ausschließlich durch geschultes Personal des Wertstoffhofs in die Sammelbehältnisse einsortiert werden und dies nicht mehr durch die Verbraucher selbst erfolgt. Dadurch sollen Brandrisiken minimiert werden, die durch falsch entsorgte oder beschädigte Lithium-Akkus aus alten Elektrogeräten verursacht werden.
Mit der neuen Vorgabe wird zudem sichergestellt, dass Akkus aus abgegebenen Elektrogeräten – sofern möglich – entfernt und diese Akkus gesondert entsorgt werden. Das Risiko einer Beschädigung der Batterie durch mechanische Verdichtung bei Sammlung und Transport wird dadurch reduziert.
Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder:: "Wichtig ist, dass alle relevanten Infos zur Rücknahme digital auf einer Website oder per QR-Code einsehbar sind. Gedruckte Beipackzettel, die häufig im Müll landen, sind weder zeitgemäß noch im Fall der Fälle zur Hand. Hier muss noch nachgebessert werden. [...] Es braucht eine in sich konsistente EU-weite Regelung, die Hersteller wie auch Verbraucher nicht verunsichert, sondern das Ziel einer langen Lebensdauer von Elektro- und Elektronikgeräten verfolgt, den Umgang mit Altgeräten effizient steuert und Stoffkreisläufe schließt."