Verbraucherverträge: Neues Gesetz vereinfacht Kündigungen, Entschädigung bei kompletten Telefon- und Internetausfällen
Ab dem 01. Dezember haben Kunden nicht nur einen Anspruch auf Kostenminderung, wenn die Internetgeschwindigkeit langsamer ist als vertraglich vereinbart, sondern es treten auch eine Reihe weiterer verbraucherfreundliche Änderungen in Kraft. Neu ist beispielsweise ein Anspruch auf Entschädigung bei kompletten Telefon- und Internetausfällen, sofern der Anbieter die Störung nicht innerhalb von zwei Arbeitstagen behebt. Außerdem werden Kündigungen vereinfacht.