iPhone-Vertrieb: Wieder Niederlage für Orange

05. Febr. 2009 15:00 Uhr - sw

Im Dezember entschied das französische Kartellamt, dass die Exklusivbindung des iPhones an das Telekommunikationsunternehmen Orange unzulässig ist. Das Kartellamt sieht in dem Abkommen zwischen Apple und Orange eine "ernste und unmittelbare Gefahr" für den Wettbewerb. Auch anderen Unternehmen in Frankreich müsse es erlaubt sein, das iPhone anzubieten. Orange kündigte darauf hin an, Berufung gegen den Beschluss des Kartellamts einzulegen. Diese Berufung wurde von einem Pariser Gericht nun verworfen. Das Gericht bestätigte die Entscheidung der Wettbewerbshüter. Orange gibt sich allerdings noch nicht geschlagen und will vor das höchste französische Gericht ziehen.

Seit November 2007 verkauft Orange das Apple-Smartphone in Frankreich exklusiv. Dieses Alleinvertriebsrecht hat das dortige Kartellamt auf Antrag des Mobilfunkanbieters Bouygues Telecom für ungültig erklärt. Verbraucherschützer begrüßten das Urteil. Die größere Konkurrenz werde zu Preissenkungen beim iPhone führen, hieß es. Apples Vertrag mit Orange ist auf fünf Jahre befristet, wobei Apple die Möglichkeit des Ausstiegs nach drei Jahren hat. Sollte auch das höchste französische Gericht die Entscheidung der Wettbewerbshüter abnicken, dürften auch andere Mobilfunkanbieter das Mac OS X-basierte Smartphone verkaufen.

Orange hat in Frankreich bisher mehr als 600.000 iPhones abgesetzt.