Apple hat den Termin für die diesjährige Aktionärsversammlung bekanntgegeben. Sie findet demnach am 25. Februar statt und wird wie in den Vorjahren als Online-Event (Livestream) durchgeführt. Dies hat den Vorteil, dass beliebig viele Anteilseigner teilnehmen können und eine Anreise nicht erforderlich ist. Bei den früheren Jahreshauptversammlungen am Firmensitz Apple Park im kalifornischen Cupertino gab es nur ein begrenztes Platzangebot.
Teilnahmeberechtigt sind Aktionäre, die am 2. Januar 2025 im Besitz von Apple-Anteilsscheinen waren. Teilnehmende Aktionäre sind stimmberechtigt und können dem Management nach dem Ende des formellen Teils Fragen stellen. Zur Teilnahme an der virtuellen Aktionärsversammlung wird eine Kontrollnummer benötigt.
"Die Bank, der Broker oder eine andere Organisation, die Ihre Apple Aktien hält, wird Ihnen Unterlagen zur Stimmrechtsvertretung aushändigen, die eine eindeutige Kontrollnummer enthalten. Sie benötigen diese eindeutige Kontrollnummer, um Zugang zu der Versammlung zu erhalten und während der Versammlung abzustimmen", erläutert Apple. Die Aktionärsversammlung wird am 28. Februar über die URL virtualshareholdermeeting.com/AAPL2025 durchgeführt.

Bild: Apple.
Zu den üblichen Tagesordnungspunkten von Apple-Jahreshauptversammlungen gehören zum Beispiel die Wahl des Board of Directors (Verwaltungsrat; oberstes Leitungs- und Kontrollorgan von US-Unternehmen), die Abstimmung über die Vergütung für das Management, die Berufung einer Buchprüfungsfirma und die Abstimmung über Anträge von Aktionären. Einzelheiten erläutert Apple in einem PDF-Dokument. Darin ist auch ein Brief von CEO Tim Cook an die Aktionäre zu finden, in dem er das vergangene Jahr kurz Revue passieren lässt.
Produktankündigungen gibt es auf einer Aktionärsversammlung naturgemäß nicht. Es geht ausschließlich um die Geschäftsentwicklung mitsamt Dividenden, Aktienrückkaufprogramm und aktuelle Themen. Unter dem Strich sind Aktionärsversammlungen lediglich eine (für Unternehmen eher lästige) Pflichtveranstaltung, in den allermeisten Fällen ohne besonderen Mehrwert.
Aktionäre können zwar unbequeme Fragen und Anträge stellen, die jedoch meistens vom Management abgebügelt und abgelehnt werden. Nur mehrere zusammen agierende Großaktionäre hätten die Macht, etwas auf Aktionärsversammlungen zu bewegen, indem sie beispielsweise eigene Kandidaten für den Verwaltungsrat aufstellen oder Initiativen zur Neuausrichtung des Unternehmens starten - derartiges ist bei Apple jedoch nicht in Sicht.