Gesetz für digitale Märkte: Apple muss in der EU nachbessern

20. März 2025 12:00 Uhr - Redaktion

Im Frühjahr 2024 hat Apple damit begonnen, iOS/iPadOS an die Voraussetzungen des EU-Gesetzes für digitale Märkte (DMA) anzupassen. Die technische Umsetzung im iPhone- und iPad-Betriebssystem ist allerdings noch nicht ausreichend, wie die EU-Kommission nun mitgeteilt hat. Apple muss innerhalb der nächsten eineinhalb Jahre verschiedene Nachbesserungen implementieren, bezogen auf die Unterstützung für Zubehör von Drittherstellern.

Von der EU-Kommission heißt es: "Die Europäische Kommission hat heute zwei Entscheidungen im Rahmen des Gesetzes über digitale Märkte (DMA) erlassen, in denen die Maßnahmen festgelegt sind, die Apple ergreifen muss, um bestimmte Aspekte seiner Interoperabilitätsverpflichtung zu erfüllen.

Interoperabilität ermöglicht eine tiefere und nahtlosere Integration von Produkten Dritter in das Apple-Ökosystem. Interoperabilität ist daher der Schlüssel zur Eröffnung neuer Möglichkeiten für Drittanbieter, innovative Produkte und Dienste auf den Gatekeeper-Plattformen von Apple zu entwickeln. Infolgedessen wird den Verbrauchern in Europa eine größere Auswahl an Produkten zur Verfügung stehen, die mit ihren Apple-Geräten kompatibel sind.

Die Kommission unterstützt Apple bei der Einhaltung der Vorschriften, indem sie die Maßnahmen erläutert, die erforderlich sind, um die Interoperabilität mit iOS für angeschlossene Geräte von Drittanbietern zu ermöglichen, und indem sie das von Apple eingerichtete Verfahren für die Bearbeitung künftiger Anträge auf Interoperabilität mit iPhone- und iPad-Geräten vereinfacht."

 
Mac-App-Store
 
iPhone: EU fordert DMA-Nachbesserungen durch Apple.
Bild: Apple.

 

Folgende Beispiele für Nachbesserungen durch Apple werden genannt:

• iPhone-Benutzer sollen erweiterte Möglichkeiten erhalten, Push-Benachrichtigungen mit Bildern auf ihrer Dritthersteller-Smartwatch zu empfangen und auf diese Benachrichtigungen zu antworten.

• iPhone-Nutzer sollen auch Dritthersteller-Geräte wie Kopfhörer und Smartwatches nahtloser und einfacher mit dem iPhone koppeln können.

• Dritthersteller-Geräte wie Virtual-Reality-Headsets sollen von besseren und schnelleren Datenverbindungen mit dem iPhone profitieren können.

• Entwickler sollen in der Lage sein, alternative Lösungen zu Apples AirDrop- und AirPlay-Diensten auf dem iPhone zu integrieren. Dadurch sollen iPhone-Benutzer aus verschiedenen und innovativen Diensten wählen können, um Dateien mit anderen Benutzern auszutauschen und Medieninhalte von ihren iPhones auf Fernsehgeräte zu übertragen.

Alle diese Funktionen von Apple (insgesamt neun an der Zahl) müssen laut der EU über vollständige, präzise und gut dokumentierte Frameworks und APIs kostenlos die Interoperabilität mit allen Arten von angeschlossenen Geräten ermöglichen. Die Interoperabilitätslösungen für Dritte müssen demnach genauso effektiv sein wie die für Apple verfügbaren und dürfen keine umständlicheren Systemeinstellungen oder zusätzliche Anstrengungen für den Benutzer erfordern.

Apple sieht diese Änderungen kritisch, auch im Hinblick auf Datenschutz und Sicherheit. In einer Stellungnahme heißt es: "Die heutigen Entscheidungen verwickeln uns in einen bürokratischen Wust, der die Innovationsfähigkeit von Apple für die Nutzer in Europa einschränkt und uns zwingt, unsere neuen Funktionen kostenlos an Unternehmen zu verschenken, die sich nicht an die gleichen Regeln halten müssen."