Zwei Drittel der Berufstätigen sind im Sommerurlaub beruflich erreichbar

04. Juli 2023 14:00 Uhr - Redaktion

Im Strandkorb mal kurz neue E-Mails abrufen, bei Ausflügen mit Kunden telefonieren: Rund zwei Drittel (65 Prozent) der Berufstätigen, die in diesem Jahr einen Sommerurlaub geplant haben, sind in dieser Zeit auch beruflich erreichbar. Das ist ein leichter Rückgang im Vergleich zum vergangenen Jahr (71 Prozent), aber immer noch eine klare Mehrheit.

Ein Drittel (34 Prozent) will im Sommerurlaub komplett abschalten und nicht auf dienstliche Anfragen reagieren. Das ist das Ergebnis einer repräsentativen Befragung des Digitalverbands Bitkom. Demnach sind unter den Jüngeren (16 bis 29 Jahre) 63 Prozent im Urlaub erreichbar, während es unter den Älteren (50 bis 64 Jahre) 70 Prozent sind. Kaum Unterschiede bei der Erreichbarkeit gibt es zwischen Männern (66 Prozent) und Frauen (64 Prozent).

Rund zwei Drittel der Berufstätigen sind telefonisch (65 Prozent) beziehungsweise per Kurznachrichten wie SMS oder Chatdiensten wie WhatsApp, Telegram oder Threema (63 Prozent) erreichbar. Knapp ein Viertel (23 Prozent) liest oder beantwortet berufliche E-Mails. 17 Prozent sind zu Videocalls etwa über Skype, Zoom oder Facetime bereit, elf Prozent können über Kollaborationstools wie Microsoft Teams oder Slack kontaktiert werden.

 
Nachrichten-App
 
iMessage & Co.: Rund zwei Drittel der Befragten sind auch im Urlaub erreichbar.
Bild: Apple.

 

Mehr als die Hälfte (57 Prozent) der Berufstätigen ist im Sommerurlaub erreichbar, da sie davon ausgeht, dass ihre Vorgesetzten dies erwarten. Bei der Hälfte (49 Prozent) erwarten es nach eigener Ansicht die Kollegen, 44 Prozent gehen davon aus, dass es ihre Kunden erwarten. Nur 14 Prozent sagen von sich aus, dass sie im Sommerurlaub erreichbar sein möchten.

"In Zeiten von Homeoffice und mobilem Arbeiten vermischen sich bei vielen Berufstätigen im Arbeitsalltag private und berufliche Tätigkeiten. Umso wichtiger ist deshalb, den Urlaub zur Erholung zu nutzen", sagt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder. "Arbeitgeber sind hier in der Pflicht, klare Regeln wie Vertretungslösungen zu etablieren, zu kommunizieren und durchzusetzen. Der Urlaub sollte nur im äußersten Notfall gestört werden."

Zum Thema: EU-Roaming im Sommerurlaub 2023: Die aktuellen Regelungen.