Verbraucherschützer: Routerfreiheit gilt auch für Bestandskunden
Eigentlich sollte das Thema Routerzwang in Deutschland längst vom Tisch sein. Seit dem 01. August 2016 dürfen Internetprovider ihren Kunden nicht mehr die Nutzung von bestimmten (Modem-) Routern für den Internetzugang vorschreiben. Einige Anbieter meinten jedoch, die von Bundesrat und Bundestag beschlossene Regelung umgehen zu können und verweigerten Bestandskunden die Zugangsdaten. Ein Gericht machte nun eine klare Ansage.