Elektronikgeräte: Recht auf Reparatur in der EU beschlossen

25. Apr. 2024 18:00 Uhr - Redaktion

Reparieren statt wegwerfen: Das Europäische Parlament hat in dieser Woche die Richtlinie über das sogenannte Recht auf Reparatur für Elektronikgeräte - von Smartphone und Tablets bis zu Waschmaschinen und Staubsauger - angenommen. Die Vorschriften präzisieren die Reparaturpflichten der Hersteller und setzen Anreize für die Verbraucherinnen und Verbraucher, Produkte zu reparieren, damit sie länger halten und verwendet werden.

Die neuen Vorschriften sorgen dafür, dass die Hersteller rechtzeitig und kostengünstig Reparaturen durchführen und die Verbraucher über ihr Recht auf Reparatur informieren. Bei Geräten, die in der Gewährleistungszeit repariert werden, wird der Haftungszeitraum um ein Jahr verlängert, sodass es sich noch mehr lohnt, sich für die Reparatur statt für den Kauf eines neuen Geräts zu entscheiden.

Aber auch nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistung müssen die Hersteller gängige Haushaltsprodukte wie Waschmaschinen, Staubsauger und sogar Smartphones reparieren, die nach EU-Recht technisch reparierbar sind. Im Laufe der Zeit kann die Liste der Produktkategorien erweitert werden. Wer möchte, kann auch während der Reparaturzeit ein Ersatzgerät ausleihen oder, falls eine Reparatur nicht möglich ist, sich für ein generalüberholtes Gerät entscheiden.

Den Verbrauchern kann ein europäisches Formular für Reparaturinformationen zur Verfügung gestellt werden, das ihnen hilft, Reparaturleistungen zu bewerten und zu vergleichen (genaue Angaben zu der Art des Defekts, zum Preis und zur Dauer der Reparatur). Um das Reparieren zu erleichtern, wird eine europäische Online-Plattform mit nationalen Ablegern eingerichtet. Sie hilft, Reparaturbetriebe vor Ort, Verkäufer generalüberholter Geräte, Käufer defekter Geräte oder Reparaturinitiativen in der Nachbarschaft, z. B. Reparaturcafés, ausfindig zu machen.

 
Apple Self-Service-Reparaturprogramm
 
Apple: Self-Service-Reparaturprogramm für Endkunden seit 2022 auch in Deutschland.
Bild: Apple.

 

Die Vorschriften sollen den EU-Reparaturmarkt stärken und die Reparaturkosten für die Kundschaft senken. Die Hersteller müssen Ersatzteile und Werkzeuge zu angemessenen Preisen zur Verfügung stellen, und sie dürfen keine Vertragsklauseln, Hardware oder Software einsetzen, um die Reparatur zu erschweren. Vor allem dürfen sie weder die Verwendung gebrauchter oder mit 3D-Druckern hergestellter Ersatzteile durch unabhängige Reparaturbetriebe behindern noch die Reparatur eines Produkts nur aus wirtschaftlichen Gründen oder deswegen verweigern, weil es vorher von jemand anderem repariert wurde.

Damit Reparaturen erschwinglicher werden, muss jeder Mitgliedstaat Reparaturen mit mindestens einer Maßnahme fördern, z. B. Gutscheine und Fördergelder für Reparaturen bereitstellen, Informationskampagnen durchführen, Reparaturkurse anbieten oder von der Bevölkerung vor Ort betriebene Reparaturräume unterstützen.

Sobald die Richtlinie vom Rat förmlich gebilligt und im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wurde, haben die Mitgliedstaaten 24 Monate Zeit, sie in nationales Recht umzusetzen. Wie "angemessene Preise" für Ersatzteile und Werkzeuge genau definiert werden sollen, bleibt zunächst unklar.