BGH-Grundsatzurteil zu offenen Funknetzwerken
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat heute ein Grundsatzurteil zum Betrieb von offenen (ungesicherten) Funknetzwerken verkündet. Demnach können Privatpersonen zwar auf Unterlassung, nicht jedoch auf Schadensersatz in Anspruch genommen werden, wenn ihr nicht ausreichend gesicherter WLAN-Anschluss von unberechtigten Dritten für Urheberrechtsverletzungen im Internet genutzt wird. Das hat der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs entschieden, der unter anderem für das Urheberrecht zuständig ist.
