Bundesregierung beschließt Update-Pflicht für digitale Geräte

23. Juni 2021 13:00 Uhr - Redaktion

Die Berliner Regierungskoalition hat ein Gesetzespaket auf den Weg gebracht, das eine Update-Pflicht für digitale Geräte - Smartphones, Computer, Fernseher, Fitnesstracker, smarte Haushaltsgeräte usw. - vorsieht. Verbraucherrechte sollen dadurch gestärkt, EU-Richtlinien in deutsches Recht umgesetzt werden. Wie lange die Geräte mit Aktualisierung versorgt werden müssen, bleibt aber offen.

In dem Gesetz heißt es, "'dass der Verbraucher während des Zeitraums Aktualisierungen erhält, den er aufgrund der Art und des Zwecks der Sache und der digitalen Elemente und unter Berücksichtigung der Umstände und der Art des Vertrags erwarten kann'. Dieser Zeitraum bestimme sich nach 'dem Erwartungshorizont eines Durchschnittskäufers'", schreibt das Handelsblatt unter Berufung auf Berliner Regierungskreise. Konkrete Zeitspannen werden nicht genannt.

 

iOS 12

Vorbildliche Update-Versorgung bei Apple:
iOS 12.5.4 für bis zu acht Jahre alte Geräte erschienen.

Bild: Apple.

 

Zudem gibt es viele weitere ungeklärte Fragen, beispielsweise wie häufig Aktualisierungen erfolgen müssen und welche Behörde dies überwachen soll. Konkret: Welche Stelle in Deutschland hat die Kapazitäten, um beispielsweise zu prüfen, ob ein fünf Jahre altes Billig-Smartphone aus Fernost noch Updates erhält? Vor dem Hintergrund, dass jedes Jahr tausende neuer digitale Geräte auf den Markt kommen.

Die Hardware soll laut Gesetz "dauerhaft sicher funktionieren" - dazu müsste im Prinzip jedes einzelne Sicherheitsupdate von den Behörden unter die Lupe genommen werden, ob dieses die Erfordernisse an die Sicherheit auch tatsächlich erfüllt. Welche Sanktionen sind vorgesehen, falls Updates ausbleiben oder Aktualisierungen nur zum Schein ausgeliefert werden?

Im Rahmen des neuen Gesetzespakets werden auch die Gewährleistungsansprüche der Verbraucher verbessert. "Zukünftig könne daher bei einem Mangel in den ersten zwölf Monaten nach Kauf statt wie bisher in den ersten sechs Monaten von einem Gewährleistungsfall ausgegangen werden", so das Handelsblatt weiter.