Kostenminderung bei zu langsamem Festnetz-Internet: Weitere Details, überarbeitete Mac-Software der Bundesnetzagentur

13. Dez. 2021 15:30 Uhr - Redaktion

Seit diesem Monat haben Verbraucher das Recht auf eine Kostenminderung, wenn die Geschwindigkeit eines Festnetz-Internetanschlusses langsamer ist als vertraglich vereinbart. Nun hat die Bundesnetzagentur die Vorgaben für die Messung bekanntgegeben und ihre Software zur Breitbandmessung entsprechend überarbeitet.

Die Regelungen der Allgemeinverfügung sehen vor, dass Verbraucher für den Nachweis einer Minderleistung insgesamt 30 Messungen an drei unterschiedlichen Kalendertagen durchführen müssen. Dabei wird ein Mindestabstand von jeweils einem Kalendertag zwischen den Messtagen sowie eine Verteilung der Messungen über den Messtag verankert.

Für die Annahme einer minderungsrelevanten Abweichung bei der minimalen Geschwindigkeit reicht es, wenn an zwei von drei Messtagen die minimale Geschwindigkeit unterschritten wird. Für die maximale Geschwindigkeit ist eine Minderleistung gegeben, wenn an zwei von drei Messtagen 90 Prozent des Maximums nicht einmal erreicht werden. Bei der normalerweise zur Verfügung stehenden Geschwindigkeit liegt eine Abweichung vor, wenn diese nicht in 90 Prozent der Messungen erreicht wird.

 
Breitbandmessung Bundesnetzagentur
 
Zu langsames Festnetz-Internet: Mac-Software ermöglicht Messungen.
Bild: Bundesnetzagentur.

 

Im Telekommunikationsgesetz sind neue Verbraucherrechte verankert. Diese räumen Verbrauchern das Recht ein, das vertraglich vereinbarte Entgelt zu mindern oder den Vertrag außerordentlich ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen. Diese Möglichkeiten bestehen im Falle von erheblichen, kontinuierlichen oder regelmäßig wiederkehrenden Abweichungen bei der Geschwindigkeit zwischen der tatsächlichen Leistung der Internetzugangsdienste und der vom Anbieter angegebenen Leistung. Wann konkret eine solche Abweichung im Festnetz vorliegt, hat die Bundesnetzagentur in der Allgemeinverfügung festgelegt.

Die Mac-Version der Software steht auf dieser Web-Seite zum Download bereit und setzt macOS Sierra oder neuer voraus. Sie ermöglicht Kunden ein Nachweisverfahren zur Argumentation gegenüber dem Anbieter - und seit Dezember auch zum Nachweis für Ansprüche hinsichtlich Minderung und Kündigung.