Auf Druck von Verbraucherschützern: Apple gestaltet Rückgabebedingungen im Online-Shop kundenfreundlicher

04. Juli 2017 16:00 Uhr - Redaktion

Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hat mehrere Rückgabebedingungen in Apples Online-Shop beanstandet und das Unternehmen zum Einlenken bewegt. Nach einer Abmahnung gestaltete der Mac- und iPhone-Hersteller seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen kundenfreundlicher, beispielsweise entfiel der Passus "Rückgabe nur in Originalverpackung".

"Wer im Internet etwas bestellt, hat das Recht es zu testen. Dazu gehört etwa bei einem iPhone das Aktivieren von Sicherheitsfeatures (z.B. Diebstahlschutz). Kann der Nutzer sie nicht deaktivieren, sollte eine Rückgabe des Geräts beim Online-Store von Apple ausgeschlossen sein. Wer eine Apple Watch der 'Edition Kollektion' zurückgeben wollte, musste sie erst zur Prüfung in eine Außenstelle geben. Und generell durfte nur Ware mit Originalquittung und in Originalverpackung zurückgeschickt werden. Apples Bedingungen konnten so verstanden werden, dass das Recht auf Widerruf ausgeschlossen ist, wenn die Originalverpackung bereits im Abfall steckte", erläutern die Verbraucherschützer.



Diese Klauseln seien allesamt kundenfeindlich und schränkten die gesetzlich verbrieften Rechte der Kunden beim Widerruf eines Online-Kaufs ein, so die Verbraucherzentrale NRW, die Apple in dieser Angelegenheit abgemahnt hat. Apple habe inzwischen eingelenkt und verzichte nun auf diese Bedingungen, die AGB habe das Unternehmen bereits überarbeitet.

Bei Online-Einkäufen gilt in Deutschland ein 14tägiges Widerrufsrecht nach Erhalt der Ware. Damit soll den Verbrauchern grundsätzlich die Möglichkeit geboten werden, das Gekaufte zu prüfen und sich bei Nichtgefallen vom Vertrag zu lösen. Wer allerdings ein Online bestelltes Produkt versehentlich beschädigt und es im Rahmen des Widerrufsrechts zurückgibt, kann dazu verpflichtet werden, Wertersatz zu leisten.