Neue Verordnung verpflichtet Provider zu mehr Transparenz bei Internetanschlüssen

17. Juni 2016 14:30 Uhr - Redaktion

Gute Nachrichten für Internetnutzer in Deutschland: das Bundeskabinett in Berlin hat die sogenannte Transparenzverordnung der Bundesnetzagentur für den Telekommunikationsbereich beschlossen. Sie verpflichtet Anbieter von Internet- und Telefonanschlüssen zu mehr Transparenz. Verbraucher erhalten einen Rechtsanspruch auf Informationen zur konkreten Übertragungsrate.

Die Kunden sollen sich ohne Aufwand darüber informieren können, welche Datenübertragungsrate im Vertrag vereinbart ist und welche Qualität tatsächlich geliefert wird. Die Anbieter müssen Verbraucher auf Möglichkeiten zur Überprüfung der Bandbreite wie das Messangebot der Bundesnetzagentur (setzt Java voraus) hinweisen. Die Messergebnisse sollen speicherbar sein, damit Verbraucher mehrere Messungen durchführen und etwaige Abweichungen zwischen tatsächlicher und vertraglich vereinbarter Datenübertragungsrate dem Provider mitteilen können.

Breitbandmessung der Bundesnetzagentur

Breitbandmessung der Bundesnetzagentur (erfordert Java).
Bild: Bundesnetzagentur.



Anbieter von Telefon- und Internetdienstleistungen müssen ihre Kunden zudem künftig vor Vertragsabschluss in einem übersichtlichen Informationsblatt über die wesentlichen Vertragsinhalte aufklären, unter anderem über die Vertragslaufzeiten, die Voraussetzungen für die Verlängerung und Beendigung des Vertrages, die monatlichen Kosten und die verfügbaren Datenübertragungsraten. In der monatlichen Rechnung werden Kunden dann jeweils über das aktuell gültige Ende der Mindestvertragslaufzeit und die Kündigungsfrist informiert. Außerdem muss angegeben werden, welche Dienste Teil eines vertraglich vereinbarten Datenvolumens sind.

Nach dem Kabinettsbeschluss wird sich nun der Deutsche Bundestag mit der Transparenzverordnung befassen. Danach kann die Rechtsverordnung erlassen werden und nach einer Umsetzungsfrist in Kraft treten.