Recht auf schnelles Internet kommt: Bundesrat stimmt trotz Bedenken für 10 Mbit

13. Juni 2022 13:00 Uhr - Redaktion

Das von der Bundesregierung beschlossene "Recht auf schnelles Internet" wird in der ursprünglich geplanten Form rückwirkend zum 1. Juni 2022 in Kraft treten. Der Bundesrat stimmte trotz Bedenken den Mindestgeschwindigkeiten von 10 Mbit/Sekunde (Download) bzw. 1,7 Mbit/Sekunde (Upload) zu. Immerhin: Mitte nächsten Jahres soll die Mindestbandbreite beim Download auf 15 Mbit/Sekunde angehoben werden.

Die Bürger haben nun einen Rechtsanspruch auf einen Festnetzanschluss mit den genannten Werten (die künftig jährlich überprüft und angepasst werden sollen). Der Bundesrat hatte eigentlich Mindestgeschwindigkeiten von 30 Mbit/Sekunde (Download) und 3,4 Mbit/Sekunde (Upload) gefordert. So rügten die in dem Verfassungsorgan vertretenen Bundesländer in einer Erklärung dann auch, dass man so den Erwartungen der Bürger nicht gerecht werde.

Der Internetzugang per Mobilfunknetz wird von der Regelung trotz des forcierten 4G- und 5G-Ausbaus nicht berücksichtigt, Internet per Satellit hingegen schon - dabei darf in Ausnahmefällen auch die maximale Latenzzeit von 150 Millisekunden überschritten werden. Die Netzbetreiber verweisen auf die knappen Baukapazitäten, was wohl mit den Ausschlag dafür gegeben hat, die neue Regelung mit nur 10 Mbit zu beginnen und Satelliten-Verbindungen im Ausnahmefall auch mit niedriger Latenz zuzulassen.

 
Bundesnetzagentur
 
Recht auf schnelles Internet beschlossen: Mindestens 10 Mbit jetzt, 15 Mbit Mitte 2023.
Bild: Bundesnetzagentur.

 

Bürger, die sich auf den neuen Rechtsanspruch berufen wollen, können sich an die Bundesnetzagentur wenden. Ob die Regelung an den tatsächlichen Verhältnissen kurzfristig etwas ändern wird, darf angesichts der beschränkten Baukapazitäten bezweifelt werden. In abgelegenen, sehr dünn besiedelten Gegenden konnte schon zuvor auf Satellit zurückgegriffen werden - diesen "Joker" dürften viele Netzbetreiber nun häufiger ziehen.

Vielversprechender ist dann wohl eher der weitere Mobilfunkausbau auf dem Land durch das Schließen der verbleibenden weißen Flecken, die weitere Erhöhung der Kapazitäten und die schrittweise Einführung des 700-MHz-Frequenzbandes (die alten TV-Frequenzen, die jetzt für Mobilfunk verwendet werden) für die großflächige 5G-Abdeckung.

"Eine Antenne auf der 700 MHz-Frequenz bildet einen große Funkzelle, die je nach geografischen Gegebenheiten einen Radius von bis zu zehn Kilometern erreicht. So schließt die Telekom auch Funklöcher zukunftssicher mit dem neusten Mobilfunk-Standard. Eine Funkzelle ist das Gebiet, das eine Antenne mit ihren Funksignalen abdeckt. Mit der neuen Frequenz haben die 5G-Signale der Telekom das Potential, Innenräume besser zu versorgen. Die 700 MHz-Frequenz ist deutlich langwelliger als die bisherigen 5G-Frequenzen. Langwellige Frequenzen können grundsätzlich Gebäude und Wände besser durchdringen", erklärte die Deutsche Telekom vor kurzem. Auch Vodafone nutzt das 700-MHz-Band bereits für 5G.