Zu langsames Internet: Verbraucherschützer fordern 15 Euro monatlich Schadensersatz

16. Okt. 2023 17:00 Uhr - Redaktion

Seit einiger Zeit haben Verbraucher hierzulande ein Kostenminderungsrecht, wenn die Internetgeschwindigkeit im Festnetz langsamer ist als vertraglich vereinbart. Doch dies sei in der Praxis nur schwer durchzusetzen, bemängeln Verbraucherschützer und machen sich für einen anderen Ansatz stark.

Im Zuge der anstehenden Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG-Novelle) fordert der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) einen pauschalen Schadensersatz von monatlich 15 Euro bei zu langsamen Internet. Betroffene Verbraucher müssten unkompliziert entschädigt werden, heißt es.

Verbrauchern steht in diesem Fall schon jetzt ein Minderungsrecht zu. Jedoch gibt es laut vzbv gravierende Probleme bei der Durchsetzung: "Anbieter berechnen die Minderungshöhe intransparent und zu gering oder gewähren unter Umständen gar keine Minderung."

 
Breitbandmessung Bundesnetzagentur
 
Zu langsames Festnetz-Internet: Mac-Software ermöglicht Messungen.
Bild: Bundesnetzagentur.

 

Der vzbv schlägt daher einen pauschalen Schadensersatz von 15 Euro vor, der jeden Monat vom Tarifpreis abgezogen wird, bis die Diskrepanz zwischen vertraglich vereinbarter Bandbreite und tatsächlich verfügbarer Bandbreite behoben ist.

Die Verbraucherschützer fordern zudem Nachbesserungen beim "Recht auf schnelles Internet", das im Juni 2022 in Kraft getreten ist - hier fehlt bislang noch die von der Bundesregierung versprochene Anhebung von 10 auf 15 Mbit/Sekunde Mindestgeschwindigkeit im Downstream.