Elektronikgeräte: Recht auf Reparatur in der EU kommt

02. Febr. 2024 18:00 Uhr - Redaktion

Reparieren statt wegwerfen: Parlament und Rat der Europäischen Union haben sich auf ein sogenanntes Recht auf Reparatur für Elektronikgeräte - von Smartphone und Tablets bis zu Waschmaschinen und Staubsauger - verständigt. Es handelt sich dabei um einen Rechtsanspruch für Verbraucher gegenüber den Herstellern.

Die neuen Regeln sollen zu nachhaltigerem Konsum anregen: Sie sollen die Reparatur fehlerhafter Waren einfacher machen, Abfall reduzieren und die Reparaturbranche fördern. Zudem müssen die Hersteller auch Reparaturanleitungen und Ersatzteile bereitstellen, um Reparaturen in Eigenregie zu ermöglichen. Vorerst sind bestimmte Produkte wie Kopfhörer, Möbel und Kaffeemaschinen ausgenommen.

Die Verbraucher werden laut der EU von neuen Rechten profitieren, die Reparaturen auch nach Ablauf der gesetzlichen Garantie attraktiver und unkomplizierter machen. Zu den wichtigsten Maßnahmen der Vereinbarung gehören:

• Die Verpflichtung des Herstellers, gängige Haushaltsgeräte wie Waschmaschinen, Staubsauger und sogar Smartphones zu reparieren, wobei die Möglichkeit besteht, die Liste im Laufe der Zeit um weitere Produkte zu erweitern;
• die Verpflichtung des Herstellers, Verbraucher über die Reparaturpflicht zu informieren;
• die Möglichkeit für Verbraucher, ein Gerät auszuleihen, während ihr eigenes repariert wird, oder sich alternativ für ein generalüberholtes Gerät zu entscheiden;
• kostenloser Online-Zugang zu vorläufigen Reparaturpreisen;
• eine zusätzliche einjährige Verlängerung der gesetzlichen Garantie für reparierte Waren.

 
Apple Self-Service-Reparaturprogramm
 
Apple: Self-Service-Reparaturprogramm für Endkunden seit 2022 auch in Deutschland.
Bild: Apple.

 

Die Hersteller müssen Ersatzteile und Werkzeuge zu einem angemessenen Preis zur Verfügung stellen. Es wurde auch eine Einigung darüber erzielt, dass die Hersteller keine Vertragsklauseln, Hardware- oder Softwaretechniken verwenden dürfen, um die Reparatur zu behindern. Insbesondere sollten sie die Verwendung von gebrauchten oder 3D-Ersatzteilen durch unabhängige Werkstätten nicht behindern.

Um den Reparaturprozess zu erleichtern, wird eine europäische Online-Plattform mit nationalen Bereichen eingerichtet. Über diese Plattformen können die Verbraucher in allen EU-Ländern lokale Reparaturwerkstätten, Verkäufer von aufgearbeiteten Waren, Käufer von defekten Artikeln oder von der Gemeinschaft getragene Reparaturinitiativen wie Reparatur-Cafés finden.

Das Parlament räumte der Erschwinglichkeit von Reparaturen für die Verbraucher Vorrang ein. Die Verhandlungsführer einigten sich darauf, dass jeder Mitgliedstaat mindestens eine Maßnahme zur Förderung von Reparaturen einführen muss, z. B. Reparaturgutscheine und -fonds, Informationskampagnen, Reparaturkurse oder Unterstützung für gemeinschaftlich betriebene Reparaturwerkstätten, oder im Einklang mit den bestehenden Steuervorschriften eine Senkung des Mehrwertsteuersatzes für Reparaturdienstleistungen.

Für Deutschland fordert der Verbraucherzentrale Bundesverband von der Bundesregierung, wie Österreich, Frankreich und einzelne Bundesländer einen bundesweiten Reparaturbonus für Elektro- und Elektronikgeräte als Maßnahme einzuführen.

Das "Recht auf Reparatur" steht nicht nur in der EU, sondern auch in den USA auf der Agenda. Einer von mehreren Kernpunkten ist, dass Verbraucher in die Lage versetzt werden sollen, Geräte auf eigenen Wunsch selbst zu reparieren. Apple hat diese Forderung mit dem im Jahr 2022 eingeführten Self-Service-Reparaturprogramm umgesetzt.