iPhone-Vertrieb: Wieder Niederlage für Orange
Im Dezember entschied das französische Kartellamt, dass die Exklusivbindung des iPhones an das Telekommunikationsunternehmen Orange unzulässig ist. Das Kartellamt sieht in dem Abkommen zwischen Apple und Orange eine "ernste und unmittelbare Gefahr" für den Wettbewerb. Auch anderen Unternehmen in Frankreich müsse es erlaubt sein, das iPhone anzubieten. Orange kündigte darauf hin an, Berufung gegen den Beschluss des Kartellamts einzulegen. Diese Berufung wurde von einem Pariser Gericht nun verworfen. Das Gericht bestätigte die Entscheidung der Wettbewerbshüter. Orange gibt sich allerdings noch nicht geschlagen und will vor das höchste französische Gericht ziehen.